Grafik zum Blogartikel Betreuungsverein

Was macht eigentlich ein Betreuungsverein?

Einblicke in die Tätigkeit eines Betreuungsvereins in München

Vor Kurzem haben wir einen Blog-Beitrag über die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München veröffentlicht. Frau Falkenberg und Herr Sommerschwall hatten uns Einblicke in die Arbeit dieser Behörde vermittelt.

Nun möchten wir gerne die Arbeit von sogenannten Betreuungsvereinen vorstellen. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben im Kontext einer rechtlichen Betreuung auf kommunaler oder Landkreisebene und stehen im Kontakt mit den kommunalen Betreuungsstellen und -behörden. In der Landeshauptstadt München gibt es derzeit acht Betreuungsvereine, die bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt sind.

Weitere Informationen im Infokasten (unten).

Interview mit Doris Lechner vom Betreuungsverein der Diakonie München und Oberbayern Innere Mission München e.V.

Frau Lechner ist Sonderpädagogin M.A., Vereinsbetreuerin und Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Diakonie München und Oberbayern, Innere Mission München e.V.

Regle Deinen Kram:

Herzlichen Dank Frau Lechner, dass Sie uns Ihre Tätigkeit etwas näherbringen.

Könnten Sie uns zunächst bitte erläutern, in welchem Verhältnis die Betreuungsvereine und die Betreuungsstelle der Stadt München zueinanderstehen. Ist das eine übergeordnete Dienststelle oder arbeiten Sie unabhängig von dieser Stelle?

Zum einen ist die Betreuungsstelle zuständige „Stammbehörde“, die für die Prüfung der Eignung und für die Registrierung der Vereinsbetreuer:innen zuständig ist.

Zum anderen gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsstelle und den Vereinen hinsichtlich der Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuer:innen.

Durch die kommunale Förderung der Betreuungsvereine gibt es eine Kooperation bezüglich der Beratungsaufgaben, die die Betreuungsvereine – sozusagen im Auftrag der Behörde – übernehmen.

Auch im Rahmen der Vernetzung von Angeboten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen.

Zusammengefasst gesagt, ist die Betreuungsstelle durch die Förderung und Aufsicht ein Stück weit übergeordnet; trotzdem arbeiten die Betreuungsvereine unabhängig und im Vordergrund steht meines Erachtens die Kooperation.

Unsere Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll

Grafik Beratungsgespräch

Die Aufgaben eines Betreuungsvereins hat der Gesetzgeber im Betreuungsgesetz, speziell im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. Sie gelten bundesweit. Wie sieht dieses Tätigkeitsspektrum kurzgesagt aus?

Grafik Beratungsgespräch

Die Aufgaben eines Betreuungsvereins hat der Gesetzgeber im Betreuungsgesetz, speziell im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. Sie gelten bundesweit. Wie sieht dieses Tätigkeitsspektrum kurzgesagt aus?

Die Aufgaben sind vielfältig:
Zu den Pflichtaufgaben eines Betreuungsvereins gehört es,

  • Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung anzubieten.
  • Ferner sollen ehrenamtliche Betreuer:innen gewonnen, geschult und weitergebildet werden. Zum einen sind dies ehrenamtliche Betreuer:innen aus dem (familiären) Umfeld der betreuten Person, aber auch Ehrenamtliche, die die betroffene Person vor Vermittlung der Betreuung noch nicht kannten (ehrenamtliche Fremdbetreuer:innen).
  • Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Unterstützung und Beratung von Bevollmächtigten.
  • Außerdem können Betreuungsvereine individuell („im Einzelfall“) zu betreuungsrechtlichen Fragen und zu Vorsorgevollmachten beraten. Zu den Beratungsthemen können auch sogenannte andere Hilfen zählen; dies sind Unterstützungsangebote, die eine Betreuung vermeiden sollen. Das Beratungsangebot können Betroffene, Angehörige, Fachkräfte, aber auch andere tangierte Personen nutzen. 

In München können die Betreuungsvereine durch die kommunale Förderung tatsächlich alle beschriebenen Leistungen anbieten. Dies ist aber nicht überall in Deutschland der Fall.

Die Mitarbeiter:innen von Betreuungsvereinen führen auch selbst rechtliche Betreuungen.

Mit welchem Personal decken Sie diese Aufgaben ab und ist Personalumfang und -struktur bei den acht Münchner Betreuungsvereinen vergleichbar?

Mit welchem Personal decken Sie diese Aufgaben ab und ist Personalumfang und -struktur bei den acht Münchner Betreuungsvereinen vergleichbar?

Dies ist hier nicht im Einzelnen darstellbar. Der Personalumfang richtet sich nach den geführten Betreuungen und nach der Bevölkerungsanzahl der vom jeweiligen Verein abgedeckten Stadtbezirke. Nach letzteren berechnet sich die Höhe der Förderung des Landes und der Stadt.     

Im Fokus: Ehrenamtliche Betreuer:innen

Zu Ihren Aufgaben gehört die Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer:innen. Wer eignet sich für dieses Ehrenamt, wie umfassend ist die Schulung und wie viele Ehrenamtliche umfasst Ihr Pool? 

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass für dieses Ehrenamt keine Vorkenntnisse erforderlich sind. Das nötige Wissen wird von den Betreuungsvereinen in den Grundlagenschulungen und Fortbildungen vermittelt. Die Vereinsmitarbeiter:innen beraten auch bei der Betreuungsführung, wann immer Fragen und Probleme auftauchen. Realistischerweise sollte man aber keine Scheu vor Schriftverkehr und breit gefächerten Aufgaben haben sowie sich schriftlich und mündlich gut in Deutsch verständigen können.

Genaue Zahlen kann ich nicht nennen, da sich der bei uns angebundene Personenkreis aus Bevollmächtigten, Familienbetreuer:innen und Fremdbetreuer:innen zusammensetzt. Es stehen auch nicht jederzeit ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Vermittlung zur Verfügung, wie der Begriff „Pool“ vermuten ließe.

Wie viele Menschen werden im Durchschnitt von einem Ehrenamtlichen, für welche Dauer und welche Aufgaben betreut?

Die meisten Ehrenamtlichen führen unserer Erfahrung nach eine rechtliche Betreuung, manche auch zwei oder mehr.

Eine rechtliche Betreuung ist in der Regel auf Dauer ausgerichtet; oftmals endet die Betreuung erst mit dem Tod der betreuten Person. Der sogenannte Aufgabenkreis richtet sich nach der Erforderlichkeit, also nach dem individuellen Bedarf der betroffenen Person. Hierzu können beispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten oder Organisation der ambulanten Versorgung gehören.

Der zeitliche Aufwand für eine rechtliche Betreuung ist wahrscheinlich sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Situation. Können Sie dennoch vielleicht einen Orientierungswert nennen, wie viele Stunden ehrenamtliche Betreuer:innen pro Monat für einen von ihnen betreuten Menschen aufbringen?

Grafik Dauer
Grafik Dauer

Der zeitliche Aufwand für eine rechtliche Betreuung ist wahrscheinlich sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Situation. Können Sie dennoch vielleicht einen Orientierungswert nennen, wie viele Stunden ehrenamtliche Betreuer:innen pro Monat für einen von ihnen betreuten Menschen aufbringen?

Für die ehrenamtliche (Fremd-)Betreuung rechnet man mit durchschnittlich zwei Stunden pro Woche, also rund acht Stunden pro Monat.

Durch die individuelle Vermittlung kann man die zeitlichen Kapazitäten der Ehrenamtlichen berücksichtigen. Demensprechend wählt man eine – soweit absehbar – eher aufwändigere oder wenig aufwändige Betreuung aus.

Mit welchen Kosten müssen die Betreuten bei einer ehrenamtlichen Betreuung rechnen? Hier ist ja immer von einer Aufwandspauschale die Rede im Unterschied zu den Kosten bei einer Berufsbetreuung.

Grafik Kosten

Mit welchen Kosten müssen die Betreuten bei einer ehrenamtlichen Betreuung rechnen? Hier ist ja immer von einer Aufwandspauschale die Rede im Unterschied zu den Kosten bei einer Berufsbetreuung.

Grafik Kosten

Ab 2026 gibt es eine Erhöhung: Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer:innen liegt dann bei 450,-€ pro Jahr. Wenn die tatsächlichen Auslagen für die Betreuungsausübung höher liegen, kann der oder die Ehrenamtliche – statt Inanspruchnahme der Pauschale –  auch einzeln abrechnen. Dann wären die Kosten für die betroffene Person entsprechend höher.

Wir sind auch da für Angehörige und Familienbetreuer:innen, für Fragen und in Konfliktfällen

Können sich die Münchner Bürgerinnen und Bürger bei einem Betreuungsverein ihrer Wahl informieren oder müssen sie sich an eine für ihren Stadtteil zuständigen Stelle wenden?

Wie oben erwähnt gibt es durchaus für jeden Stadtteil einen festgelegten Betreuungsverein, der dann auch zuständig ist. Letztendlich steht es aber jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, sich auch an einen anderen Betreuungsverein zu wenden.  

Sie informieren über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung u.a. in öffentlichen Vorträgen. Können sich Bürger:innen auch mit individuellen Fragen zu diesen Vorsorgedokumenten an Sie wenden?

Ja, in München beraten die Vereine auch individuell, kostenfrei und vertraulich zu diesen Themen (in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder per Mail). Es kann auch in einfacher Sprache, angepasstem Tempo oder – bei bestimmten Vereinen – in anderen Sprachen beraten werden. 

Wie oben beschrieben ist dies aber nicht überall in Deutschland so abgedeckt.

Und wie ist es mit Fragen, die Angehörige haben, die als rechtliche Betreuer:innen für ein Familienmitglied (Familienbetreuer:innen) eingesetzt sind?

Sämtliche Angebote der Information, Schulung und Beratung richten sich an alle ehrenamtlichen Betreuer:innen, also selbstverständlich auch an Angehörige.

Was können Betroffene und deren Familien tun, wenn sie die Betreuerin oder den Betreuer wechseln wollen? Das scheint beim Vorliegen einer Demenz oder psychischen Erkrankung schwierig zu sein.

Was können Betroffene und deren Familien tun, wenn sie die Betreuerin oder den Betreuer wechseln wollen? Das scheint beim Vorliegen einer Demenz oder psychischen Erkrankung schwierig zu sein.

Bei Schwierigkeiten sollte immer zunächst der Austausch mit dem oder der Betreuer:in gesucht werden, um im Idealfall einen Wechsel zu vermeiden. 

Wenn dies nicht zielführend ist, kann sich die betroffene Person – ggf. mit Unterstützung – an das Betreuungsgericht wenden und um einen Betreuerwechsel bitten. Es ist immer hilfreich, wenn die Gründe hierfür genannt werden. In manchen Fällen kann durch eine Klärung oder Vermittlung des Gerichts bzw. der Betreuungsbehörde ein Wechsel vermieden werden.

Generell stehen aber die Wünsche der betroffenen Person im Vordergrund und das Gericht und die Betreuungsbehörde werden den Wechselwunsch ernst nehmen und eine:n neue:n Betreuer:in suchen.

Was raten Sie verzweifelten Angehörigen, wenn die rechtliche Betreuerin oder der rechtliche Betreuer den Austausch mit ihnen ablehnt?

Dies ist nach unserer Erfahrung aus der Beratung immer wieder ein schwieriges und strittiges Thema.

Immerhin gibt es seit 01.01.2023 nach § 1822 BGB eine Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber nahestehenden Angehörigen und Vertrauenspersonen. Diese Pflicht des Betreuers beschränkt sich aber auf die Darlegung der aktuellen Lebensumstände, also beispielsweise die Wohnsituation und den allgemeinen Gesundheitszustand. Umfasst sind aber keine genauen Diagnosen, detaillierte Vermögensverhältnisse oder gar eine Rechenschaft über das Betreuerhandeln.  

Wenn die betroffene Person die Auskunft an die Angehörigen ablehnt oder die Ablehnung dem mutmaßlichen Willen entspricht, darf der Betreuer keine Informationen weitergeben.

Auch muss die Auskunftspflicht zumutbar sein – zum Beispiel bezüglich der Frequenz der Nachfragen.

Gerne können sich Angehörige auch in einem solchen Fall zur Beratung an einen Betreuungsverein wenden.   

Hilfreich für Alleinstehende:
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Welche Tipps geben Sie Alleinstehenden, die Vorsorge treffen möchten, aber mangels Vertrauensperson keine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten?

Tipps01

Hier sind die Vorsorgemöglichkeiten tatsächlich eingeschränkt. Man kann und sollte aber mittel einer Betreuungsverfügung seine Wünsche zur Person des zukünftigen Betreuers oder der zukünftigen Betreuerin und zur Ausübung der Betreuung festhalten (sozusagen als Handlungsanweisung). Sollte es zum Betreuungsverfahren kommen, werden alle Beteiligten versuchen, diese Wünsche umzusetzen.

Durch eine Patientenverfügung können Wünsche zur Behandlung im Falle der dort beschriebenen medizinischen Szenarien festgehalten werden. Sollte man sich eines Tages selber nicht mehr zu seinen Behandlungswünschen äußern können, dient die Patientenverfügung als Richtschnur für Behandler:innen und den oder die Betreuer:in.

Wenn es unsicher ist, ob diese Verfügungen im Krankheitsfall gefunden werden, ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Dadurch kann das Betreuungsgericht oder eine behandelnde Klinik wichtige Informationen erhalten.

Könnten diesen Menschen für den Alltag auch „Teilvollmachten“ für einzelne Aufgaben helfen? Zum Beispiel im Umgang mit Behörden oder Versicherungen?

Wenn es nur um eine punktuelle Vertretung geht – beispielsweise um einen Antrag bei der Krankenkasse – kann dies hilfreich sein. Voraussetzung für eine Vollmacht ist aber immer das Verständnis für deren Bedeutung bzw. die Geschäftsfähigkeit.

Wenn der Unterstützungsbedarf aber dauerhaft und umfänglicher ist, wird man oft um eine rechtliche Betreuung nicht herumkommen. Hier sorgt die Aufsicht durch das Gericht auch für Sicherheit.      

Wir raten Alleinstehenden ohne Vertrauensperson meist zu einer Betreuungsverfügung. Häufig kennen sie aber auch niemanden, den sie hier als rechtliche Betreuung vorschlagen könnten. Ist es möglich dann Präferenzen nennen, zum Beispiel das gewünschte Geschlecht, die religiöse Orientierung oder auch, dass aus den Reihen eines bestimmten Betreuungsvereins jemand gesucht werden soll?

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, solche Wünsche in einer Betreuungsverfügung festzuhalten. Nicht immer können alle Kriterien bei der Suche nach einer passenden Betreuungsperson erfüllt werden, aber sowohl das Gericht als auch die Betreuungsbehörde versuchen die festgehaltenen Wünsche bestmöglich bzw. vollständig umzusetzen. 

Notfall-Karte und Notfall-Dose können bei Notfällen schnell wichtige Hinweise geben

Haben Sie aus Ihrer langjährigen Praxiserfahrung noch einen wichtigen Tipp zur Vorsorge für Notfälle?

Grafik Notfall
Grafik Notfall

Haben Sie aus Ihrer langjährigen Praxiserfahrung noch einen wichtigen Tipp zur Vorsorge für Notfälle?

Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs ist es in Notfällen tatsächlich oft schwierig, festgelegte Verfügungen zur Umsetzung zu bringen.

Alles, was schnell auffindbar ist – beispielsweise Hinweise auf einen Bevollmächtigten oder eine Patientenverfügung – kann hilfreich sein. Bei der Münchner Vorsorgebroschüre oder der des bayerischen Justizministeriums gibt es auf der Rückseite Hinweiskarten im Scheckkartenformat. Wenn man diese in der Nähe der Krankenversichertenkarte im Geldbeutel aufbewahrt, ist ein Auffinden im Notfall recht wahrscheinlich.

Eine befreundete Ärztin trägt ihre Patientenverfügung immer im Geldbeutel bei sich, aber das muss man natürlich mögen.

Es gibt auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung oder einen Hinweis darauf, in einer speziellen Box („Notfall-Dose“) im Kühlschrank (finden auch Fremde in jeder Wohnung leicht!) aufzubewahren.

Bei bekannter schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Verfahren des Advance Care Planning durchgeführt werden. Das Ergebnis ist dann im Idealfall eine Übersicht, aus der für Behandler:innen sofort ersichtlich ist, welche Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht.        

Über den Notfall hinaus ist eine gute Auffindbarkeit von (Vorsorge-)Unterlagen und Verfügungen immer hilfreich.

Die künftigen Herausforderungen:
Bedeutung von Vorsorgedokumenten aufzeigen, zum Ehrenamt motivieren und spezielle Zielgruppen besser ansprechen

Grafik Trend

Wir hören, dass es schwieriger wird, ehrenamtliche Fremdbetreuer:innen zu finden. Gilt dies auch für München und könnte es helfen, mehr Menschen zu rechtzeitiger Vorsorge (Vorsorgevollmacht) zu motivieren, um einen Teil rechtlicher Betreuungen zu vermeiden?

Grafik Trend

Wir hören, dass es schwieriger wird, ehrenamtliche Fremdbetreuer:innen zu finden. Gilt dies auch für München und könnte es helfen, mehr Menschen zu rechtzeitiger Vorsorge (Vorsorgevollmacht) zu motivieren, um einen Teil rechtlicher Betreuungen zu vermeiden?

Im Vordergrund steht immer die Vermeidung von rechtlicher Betreuung. Dem hat der Gesetzgeber durch verschiedene Regelungen Rechnung getragen. Wenn es eine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht gibt, ist dies immer die einfachste, günstigste und individuellste Lösung.

Eine Betreuungsverfügung und auch eine Patientenverfügung können in der Regel keine Betreuung vermeiden, sind aber wichtige Vorsorgeinstrumente, die die Wünsche der betroffenen Person festhalten und deren Umsetzung sichern sollen.

In der Tat beobachten auch die Münchner Betreuungsvereine eine abnehmende Tendenz bei den ehrenamtlichen Fremdbetreuer:innen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass der Trend eher zum kurzfristigen oder gar projektorientierten Ehrenamt geht.

Trotzdem gibt es aber immer noch zahlreiche Münchner:innen, die sich für diese spannende und vielseitige Aufgabe interessieren. Die rechtliche Betreuung ist ein Ehrenamt, bei dem man zwar Pflichten hat, aber auch viel Rechte, mithilfe derer man viel für die betroffene Person bewirken kann.   

Wie könnte es gelingen, mehr jüngere Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte zur Vorsorge zu motivieren?

Es ist generell schwierig, jüngeren Menschen das Thema Vorsorge nahe zu bringen. Denn hier stehen andere Lebensthemen in Vordergrund. Aber natürlich ist es – genau genommen ab dem 18. Geburtstag – wichtig, für Unfall und Krankheit vorzusorgen. Deshalb beschäftigen sich auch die Betreuungsvereine mit dieser Problematik. Offen gesagt hat sich hier noch kein Königsweg aufgetan. 

Bei Bürger:innen mit Migrationshintergrund gibt es teilweise nicht das Bewusstsein dafür, dass – anders als in manchen Herkunftsländern – Familienmitglieder nicht „automatisch“ für einen entscheiden können. Mitunter ist auch der Zugang zu Informationen (sprachlich) zu hochschwellig. 

In München gibt es deshalb einige Betreuungsvereine, die spezielle Angebote für Bürger:innen mit Migrationshintergrund haben. 
Näheres findet man auf den Homepages der Vereine und dem Flyer der Landeshauptstadt München (siehe Infokasten).

Herzlichen Dank für Ihre Zeit und den interessanten Einblick in Ihre Tätigkeit, Frau Lechner.

Weitere Informationen:

Betreuungsverein der Diakonie München und Oberbayern, Innere Mission München e.V., Seidlstr. 4, 80335 München,
Tel.: 089-1270 9273, Email 

In der Landeshauptstadt (LH) München sind aktuell acht Betreuungsvereine aktiv: 
Flyer mit Übersicht und Adressen 

Die Münchner Betreuungsvereine informieren regelmäßig und kostenlos zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts. Eine Veranstaltungsübersicht (pdf) gibt es bei den Informationen zu den Betreuungsvereinen auf der Homepage des Sozialreferats der LH München.

Bundesweit existieren etwa 820 Betreuungsvereine
(Stand 2023, Quelle: Lexikon Betreuungsrecht).

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales können über eine Suchmaske die in Bayern existierenden Betreuungsvereine gefunden werden. Entsprechende Informationen stellen auch andere Bundesländer zur Verfügung.

Der SKM Diözesanverein Freiburg und der SKM Waldshut (Baden-Württemberg) informieren in ihrem Podcast „Alles über rechtliche Betreuung und Vorsorge“ über die vielfältigen Fragestellungen zu dieser Thematik. 

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