
Die Sorgerechtsverfügung
& Sorgerechtsvollmacht
Mit einer Sorgerechtsverfügung und einer Sorgerechtsvollmacht bestimmen Eltern im Voraus einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder. Die Verfügungen gelten, wenn Eltern ihr Sorgerecht wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben können.
Was Du über die Sorgerechtsverfügung & Sorgerechtsvollmacht wissen solltest
Was ist eine Sorgerechtsverfügung und wer kann sie ausstellen?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sorgeberechtigte im Voraus einen Vormund für ihre minderjährige Kinder benennen, falls ihnen etwas zustößt. Damit können sie sicherstellen, dass die Kinder im Falle ihres Todes bei vertrauten Bezugspersonen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Eine Sorgerechtsverfügung kann jede oder jeder Sorgeberechtigte ausstellen, egal ob allein oder gemeinsam sorgeberechtigt.
Das Familiengericht wird jedoch immer prüfen, ob die vorgeschlagene(n) Person(en) geeignet sind, um das Wohl des Kindes oder der Kinder zu sichern.
Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?
Die Sorgerechtsvollmacht greift bereits zu Lebzeiten der Sorgeberechtigten, wenn diese oder der allein sorgeberechtigte Elternteil – aus welchen Gründen auch immer – das Sorgerecht vorübergehend nicht wahrnehmen können bzw. kann. Dies kann aufgrund von Unfall oder Krankheit der Fall sein oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt.
Der oder die benannte Sorgerechtsbevollmächtigte darf die Eltern oder den Elternteil vorübergehend und/oder in bestimmten Situationen vertreten.
Zeigt sich, dass die Sorgeberechtigten sich zu Lebzeiten dauerhaft nicht mehr um ihre minderjährigen Kinder kümmern können (schwere Erkrankung, Geschäftsunfähigkeit) bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Liegt bereits eine Sorgerechtsvollmacht vor, wird sich das Gericht an der oder den dort benannten Person:en orientieren. Es wird diese als Vormund einsetzen, sofern es dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Damit deutlich wird, dass eine Sorgerechtsvollmacht jederzeit widerrufen werden kann, ist ein entsprechender Hinweis ratsam.
In welchen Situationen hilft eine Sorgerechtsvollmacht noch?
Die Sorgerechtsvollmacht kann auch für ganz alltägliche Situationen eine wertvolle Hilfe sein. Zum Beispiel dann, wenn in bestimmten Kindesbelangen die Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile vorgeschrieben sind, sie aber entweder getrennt (an verschiedenen Orten) leben oder ein Elternteil vorübergehend nicht greifbar ist.
Allein unterschriftsberechtigt sind nur Mütter und Väter mit alleinigem Sorgerecht.
Um welche Situationen geht es? Hier wird unterschieden, ob es um Entscheidungen im alltäglichen Leben der Kinder geht, oder um Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben der Kinder haben. Zu letzteren zählen z.B.:
- ärztliche Eingriffe/Operationen
- Impfungen
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- An- und Ummeldungen des Wohnortes
- Kita-, Kindergarten- und Schulanmeldungen
- Schulwechsel
- längere Auslandsaufenthalte
- Vermögensentscheidungen, Kontoeröffnungen
Wenn über diese Punkte Einvernehmen besteht, können die sorgeberechtigten Elternteile dem jeweils anderen Elternteil eine Vollmacht zur Wahrnehmung der Kindesinteressen in diesem Bereich ausstellen.
Auch bei Reisen mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil kann die Sorgerechtsvollmacht deutlich machen, dass dafür ein Einverständnis (und keine Kindsentziehung) vorliegt.
Trägt das minderjährige Kind einen anderen Nachnamen als der allein mitreisende (sorgeberechtigte) Elternteil, so kann das Mitführen einer Geburtsurkunde sinnvoll sein. Informiert Euch vor einer Auslandsreise über die jeweiligen Passbestimmungen.
Mein minderjähriges Kind verreist ohne Elternteil mit den Großeltern oder unseren Freunden.
Sollte ich/sollten wir eine Vollmacht ausstellen?
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du/solltet Ihr als Sorgeberechtigte:r den Großeltern oder Freunden eine zeitlich befristete (Reise-)Vollmacht (ggf. mehrsprachig) ausstellen. Dies ist vor allem bei Auslandsreisen angeraten, um bei Pass- oder Grenzkontrollen Schwierigkeiten zu vermeiden.
Mustervorlagen z.B. vom
- Landkreis Mittelsachsen Musterdokument (deutsch, englisch, ukrainisch)
- Reisevollmachten vom ADAC (Versionen in deutsch, englisch, französich, italienisch, spanisch, türkisch)
Vor Auslandsreisen allein reisender minderjähriger Kinder sollten immer vorab die Landesregularien geprüft werden. Manche Reiseländer verlangen eine beglaubigte Vollmacht.
Kann ich Sorgerechtsverfügung & -vollmacht miteinander kombinieren?
Sorgerechtsvollmacht (für Lebzeiten) & Sorgerechtsverfügung (für den Todesfall) können in einem Dokument zusammengeführt werden. In diesem Fall müssen die beiden Gründe in dem Dokument benannt sein.
Beispiel:
„Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: …“
Kann ich die Sorgerechtsverfügung auch im Testament integrieren?
Du kannst eine Sorgerechtsverfügung auch in Deinem / Eurem Testament integrieren.
Da die Testamentseröffnung jedoch oft erst Wochen nach dem Todesfall stattfindet, ist es ratsam, die Sorgerechtsverfügung gesondert zu erstellen, damit möglichst schnell klar ist, wer Vormund für Deine minderjährigen Kinder sein soll. Diese Person kann sich dann im Ernstfall mit der Verfügung sofort an das Familiengericht wenden.
Warum sind Sorgerechtsverfügung & -vollmacht so wichtig?
Viele Eltern oder allein Sorgeberechtigten glauben fälschlicherweise, dass jemand unter den nächsten Angehörigen (z.B. Geschwister, Tanten oder Onkel, Großeltern oder Taufpaten und Taufpatinnen) für die minderjährigen Kinder sorgen darf, wenn ihnen selbst etwas zustößt.
Doch wenn beide sorgeberechtigten Elternteile oder der bzw. die allein Sorgeberechtigte versterben, bestimmt das Familiengericht einen Vormund.
Unbekannt ist vielfach, dass bei allein Sorgeberechtigten im Todesfall dem anderen Elternteil das Sorgerecht zugesprochen wird. Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Elternteil bisher gar nicht um das Kind oder die Kinder gekümmert hat. Wenn Du als allein Sorgerechtigte:r dies aus bestimmten Gründen vermeiden möchtest, kannst Du mit einer Sorgerechtsverfügung eine andere Entscheidung treffen.
Auch für beide sorgeberechtigte Elternteile gibt die Sorgerechtsverfügung Sicherheit, dass im Notfall z.B. nicht das Jugendamt, sondern die Person:en als Vormund oder Vormünder eingesetzt werden, bei denen man die Kinder am besten aufgehoben weiß.
Als Eltern könnt Ihr Euch auch für Situationen vorbereiten, die die Ausübung des Sorgerechts zu Euren Lebzeiten einschränken oder unmöglich machen (Krankheit, Unfall, Geschäftsunfähigkeit), Mit der Sorgerechtsvollmacht wird ein „Vormund“ vorübergehend bevollmächtigt, das Sorgerecht auszuüben. Dieser kann bei dauerhafter Einschränkung vom Gericht dann auch als Vormund eingesetzt werden.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?
Was regelt das Gesetz?
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in § 1627 die „Ausübung der elterlichen Sorge“.
- Wenn die Eltern verheiratet sind, haben beide grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht.
- Diese Regelung gilt bei ehelich geborenen Kindern auch nach einer Trennung oder Scheidung. Das gemeinsame Sorgerecht (oder Teilebereiche davon) kann dann jedoch aufgehoben und einem Elternteil übertragen werden.
- Nicht verheiratete Mütter besitzen automatisch das alleinige Sorgerecht für ihr Kind.
- Eltern ohne Trauschein können aber beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.
- Väter nicht ehelich geborener Kinder können vor dem Familiengericht das Sorgerecht einklagen.
Gemeinsames Sorgerecht:
Was gilt für den Todesfall oder den Fall, dass das Sorgerecht aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann?
Hier ist zu unterscheiden, ob ein Elternteil oder – in seltenen Fällen – beide Elternteile versterben oder aus anderen Gründen zu ihren Lebzeiten ausfallen.
Stirbt ein Elternteil oder kann er das Sorgerecht nicht mehr ausüben, so geht das alleinige Sorgerecht automatisch auf den überlebenden oder anderen Elternteil über. Das gilt nach § 1680 BGB auch, wenn Du vom anderen sorgeberechtigten Elternteil getrennt lebst oder von diesem geschieden bist.
Sterben beide sorgeberechtigten Elternteile oder können beide das Sorgerecht nicht wahrnehmen, bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Häufig übernimmt das Jugendamt eine Amtsvormundschaft (sofern keine Sorgerechtsverfügung vorliegt) und bestimmt, wo das Kind oder die Kinder leben (z.B. in einer Pflegefamilie). Sind die Kinder älter als 14 Jahre, haben sie ein Mitspracherecht.
Alleiniges Sorgerecht:
Was gilt für den Todesfall oder den Fall, dass das Sorgerecht aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann?
Stirbt der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht oder kann er dieses nicht mehr ausüben, so spricht das Familiengericht dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu, sofern es dem Wohl des Kindes oder der Kinder nicht schadet. Dies gilt auch für den Fall, dass dieser Elternteil sich bisher nicht um das Kind oder die Kinder gekümmert hat.
Stirbt auch der nun sorgeberechtigte überlebende Elternteil oder kann er das Sorgerecht nicht mehr wahrnehmen, bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Sofern keine Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht vorliegt, übernimmt das Jugendamt häufig eine Amtsvormundschaft und bestimmt, wo das Kind oder die Kinder leben (z.B. in einer Pflegefamilie). Sind die Kinder älter als 14 Jahre, haben sie ein Mitspracherecht.
Wen kann ich als Vormund wählen? Was sollte ich beachten?
Zunächst dürfen nur Personen benannt werden, die volljährig sind. Sie sollten auch geeignet und einverstanden sein, eine solche verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.
Bis Deine Kinder volljährig sind, ändern sich in der Regel ihre Bedürfnisse. Vielleicht wird es nötig, eine Vollmacht oder Verfügung im Laufe der Jahre anzupassen und andere Vormünder zu benennen. Ersatzpersonen anzugeben, hilft für den Fall, dass jemand der Genannten ausfällt, das Gericht oder die Kinder diese nicht akzeptieren.
Als Vormund können nicht nur Angehörige, sondern auch gute Freundinnen oder Freunde der Familie sowie Ehegatten (als gemeinschaftliche Vormünder) benannt werden.
Fundierte Begründungen für die Auswahl der genannten Personen als Vormund signalisieren dem Gericht, dass Ihr Euch mit dem Thema eingehend beschäftigt habt.
In jedem Fall ist es wichtig, offen mit allen Beteiligten zu sprechen und bei einer Veränderung der Situation Anpassungen vorzunehmen.
Ausschluss von Personen als Vormund:
Du kannst in der Sorgerechtsverfügung auch Personen benennen, die für Dich oder Euch keinesfalls als Vormund in Frage kommen. Begründe dies mit wichtigen Argumenten, vor allem dann, wenn Du allein sorgeberechtigt bist und der andere Elternteil nicht als Vormund eingesetzt werden soll. Führe Gründe auf, warum dies dem Wohl des Kindes schaden würde.
Muss sich das Familiengericht nach meinen/unseren Wünschen orientieren?
Bei der Vergabe des Sorgerechts muss sich das Familiengericht an Deinen/Euren Vorgaben orientieren. Es prüft jedoch die Eignung der Genannten und kann bei berechtigten Zweifeln einen anderen Vormund bestimmen.
Hilfreich sind in jedem Fall Begründungen, sowohl für die Auswahl eines Vormundes wie auch für den Ausschluss bestimmter Personen. Führe an, warum genau diese Personen gut oder nachteilig für das Kindeswohl sind.
Was versteht man unter Personen- und Vermögenssorge?
Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person und das Vermögen des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten.
Wenn Eltern im Rahmen einer Sorgerechtsvollmacht oder -verfügung im Voraus einen Vormund benennen, können sie auch definieren, welche Wirkungskreise er oder sie vertreten soll. Es kann also einen Vormund für die Personensorge (Erziehungsaufgaben) und einen für die Vermögenssorge geben. Wird nicht unterschieden, ist der Vormund für beide Belange zuständig.
Was ist bei der Vermögenssorge zu beachten?
Was versteht man unter der "Ferrari"-Klausel?
Es kann ratsam sein, für die Vermögenssorge spezielle Vorkehrungen zu treffen. Wenn minderjährige Kinder zu Vollwaisen werden, erben sie möglicherweise ein nicht unerhebliches Vermögen oder es werden hohe Beträge einer Lebensversicherung fällig.
Für diesen Fall kann speziell ein Vormund für die Vermögensverwaltung benannt werden, den das Gericht auch bindend akzeptieren muss. Die Nachlass-Pflege endet jedoch mit der Volljährigkeit. Mit einer zusätzlichen, sogenannten „Ferrari“-Klausel können in einer Vermögens-Sorgeverfügung bestimmte Vorkehrungen zum weiteren Umgang mit dem Nachlass getroffen werden. Ein:e bestellte:r Nachlass-Verwalter:in soll beispielsweise alle Zahlungen vornehmen, die der Ausbildung dienen, der Zugriff auf den Vermögensstock wird jedoch erst später möglich, z.B. nach Ende der Ausbildung oder zu einem bestimmten Alter (z.B. dem 25. Lebensjahr).
Auch für allein Sorgeberechtigte kann es Argumente geben, die Vermögenssorge im Fall ihres Todes oder ihrer Handlungsunfähigkeit von der Personensorge abzukoppeln. Beispielsweise, wenn sie zwar nichts dagegen haben, dass der andere Elternteil die Erziehungsaufgaben wahrnimmt, jedoch verhindern wollen, dass dieser Zugriff auf das dem Kind zustehende Vermögen erhält.
Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?
Es kostet nichts, eine Sorgerechtsverfügung und/oder eine Sorgerechtsvollmacht zu erstellen.
- Für die Hinterlegung beim Nachlassgericht fällt eine Gebühr in Höhe von 75 € an (Festbetrag)
- Für die notarielle Hinterlegung fallen Kosten in Höhe von 60 € – 150 € an (variabel)
Wo sollte ich die Sorgerechtsverfügung aufbewahren?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel:
- in einem Notfallordner zu Hause bei den eigenen Vorsorgedokumenten (z. B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) abheften
- die Verfügung an den gewählten Vormund übergeben (und selbst eine Kopie behalten)
- bei einer Notarin oder einem Notar verwahren lassen
- beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen
Im Ernstfall sollte die Verfügung schnellstmöglich gefunden werden. Wichtige Kontaktpersonen und Informationen können zum Beispiel sowohl auf einer Notfallkarte (Geldbeutel) oder im Smartphone notiert werden.
Wie lange sind Sorgerechtsvollmacht bzw -verfügung gültig?
Sorgerechtsvollmacht & -verfügung sind so lange gültig, bis Du sie entweder änderst oder widerrufst. Längstens sind sie gültig, bis Deine Kinder volljährig sind, es sei denn, Du hast bezüglich der Vermögenssorge andere Regelungen getroffen („Ferrari“-Klausel).
Welche formale Gestaltung muss ich unbedingt beachten?
Eine Sorgerechtsvollmacht und/oder eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich erstellt, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Damit unterliegen sie strengen formalen Vorgaben, ähnlich einem Testament.
Alle genannten Personen müssen mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sein, um Verwechslungen auszuschließen.
Wie schreibe ich eine Sorgerechtsvollmacht und/oder -verfügung?
Am besten und einfachsten ist es, sich an einem Muster zu orientieren und beide Dokumente zu kombinieren. Entsprechende Muster aus dem Internet (oder auf dieser Seite) dienen jedoch nur der Orientierung. Werden sie nur ausgedruckt und unterschrieben, sind sie unwirksam (vgl. Punkt „formale Gestaltung“).
Eine gemeinsame Sorgerechtsvollmacht und/oder -verfügung beider Elternteile ist nur für verheiratete Paare möglich. Unverheiratete, geschiedene und dauerhaft getrenntlebende Paare müssen jeweils eigene Erklärungen abgeben.
Theoretisch haben Mutter und Vater auch das Recht, unterschiedliche Vormünder zu benennen. Im Falle des Versterbens der Eltern wird dann die Person zum Vormund bestimmt, die vom zuletzt verstorbenen Elternteil benannt wurde.
Und wenn ich noch Fragen habe oder Hilfe benötige?
Hast Du weitere Fragen, weil Deine Situation kompliziert ist oder Du zusätzliche Unterstützung brauchst? Diese Stellen helfen weiter:
- ein Notariat (Notarsuche: https://www.notar.de)
- eine auf Familienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei (Suche über den Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer)
Zur niedrigschwelligen Beratung hat der Gesetzgeber keine Strukturen vorgegeben. Möglicherweise helfen die örtlichen Jugendämter oder Sozialbürgerhäuser (München) in konkreten Fällen weiter.
Diese Muster kannst Du zur Orientierung verwenden
Im Internet oder in Broschüren findest Du Mustervorlagen für Sorgerechtsverfügungen und/oder Sorgerechtsvollmachten.
Meist sind sie als gemeinsame Verfügungen für verheiratete Eltern formuliert. Unverheiratete müssen jeweils eigene Erklärungen abgeben.
Sorgerechtsvollmacht & Sorgerechtsverfügung

Der große Vorsorgeberater.
Hrsg. Bayer. Staats-ministerium der Justiz,
4. Auflage, 2023,
Muster zur Sorgerechtsverfügung
S 53

Vorsorge für den Erbfall
Hrsg. Bayer. Staats-ministerium der Justiz,
10. Auflage, 2021,
Infos und Muster zur Sorgerechtsverfügung S 29 ff.

Muster von Regle Deinen Kram gUG:
Für einen sorgeberechtigten Elternteil:
- Sorgerechtsverfügung & -vollmacht (kombiniert)
Muster von Regle Deinen Kram gUG:
Für verheiratete Ehepaare:
- Gemeinschaftliche Sorgerechtsvollmacht
- Gemeinschaftliche Sorgerechtsverfügung
- Gemeinschaftliche Sorgerechtsverfügung & -vollmacht (kombiniert)

Schritt für Schritt zur Sorgerechtsverfügung & Sorgerechtsvollmacht
Ganz allgemein gilt:
Sorgerechtsverfügung & -vollmacht dienen zur Absicherung Deiner minderjährigen Kinder für den Fall, dass keiner der sorgeberechtigten Elternteile das Sorgerecht aufgrund von Krankheit oder Tod mehr ausüben kann.
Mache Dir als allein Sorgeberechtigte:r oder macht Euch als gemeinsam Sorgeberechtigte im Vorfeld Gedanken, was dem Wohl Eures Kindes/Eurer Kinder dient. Deren Bedürfnisse können sich im Laufe der Jahre bis zur Volljährigkeit ändern. Ab dem 14. Lebensjahr haben sie im Ernstfall auch ein Mitspracherecht im Hinblick auf ihre Betreuungssituation.
1. Entscheidung treffen
- Treffe eine Entscheidung, ob Du jetzt eine Sorgerechtsvollmacht, eine Sorgerechtsverfügung oder eine kombinierte Sorgerechtsverfügung mit -vollmacht erstellen möchtest.
- Entscheide, ob eine gemeinschaftliche Verfügung in Frage kommt oder eine Einzelverfügung.
- Die Voraussetzungen sind gegeben, d.h. Du weißt welche Personen als Vormund /Ersatzvormund in Frage kommen.
2. Musterbeispiel beschaffen, lesen und Fragen klären
- Sieh Dir ein Muster für diese Verfügung und/oder Vollmacht an, das für Deine Situation passt.
- Kläre offene Fragen
- Bei Bedarf wende Dich an einen Rechtsbeistand
3. Vertraute Person als Vormund bestimmen
Überlege Dir:
- Wer wird bevorzugt: jemand aus der Verwandtschaft oder aus dem engen Freundeskreis?
- Wer aus der Verwandtschaft käme in Frage? Wären die Großeltern noch in der Lage das Kind / die Kinder bis zur Volljährigkeit zu betreuen?
- Wer im Freundeskreis käme in Frage? Gibt es vielleicht ein gleichaltriges, befreundetes Paar, mit dem wechselseitig eine „Patenschaft“ für die Kinder übernommen werden kann?
- Fühlt sich das Kind in der Anwesenheit des Wunschvormundes wohl?
- Wird dieser Person vertraut?
- Ist der Wunschvormund auch bereit Kinder aufzunehmen?
- Können Geschwisterkinder zusammenbleiben?
- Wird der Vormund die Erziehung nach den gewünschten Vorstellungen gestalten?
- Soll sich der Vormund nur um die persönlichen (Personensorge) oder auch um die finanziellen Belange (Vermögenssorge) kümmern?
- Wer könnte Ersatzvormund sein, falls die vorgesehene Person abspringt?
4. Einverständnis einholen und Details besprechen
- Suche das Gespräch mit der oder den Personen, die Du als Vormund im Blick hast.
- Frage nach, ob sie die Aufgabe annehmen würden.
- Bespreche mit ihr oder Ihnen, was Dir für den Ernstfall wichtig ist.
- Klärt miteinander offene Fragen.
- Erleichtere Deinem Wunschvormund die potentielle Aufgabe, indem Du die Unterlagen und Dokumente Deines Kindes/Deiner Kinder übersichtlich ablegst und aktuell hältst. Mit der Excel-Vorlage von Regle Deinen Kram schaffst Du den idealen Überblick auch für die Belange Deiner Kinder.
5. Thema in der Familie besprechen
- Je nach Alter der minderjährigen Kinder mit ihnen darüber sprechen, um ihnen die Sicherheit zu vermitteln, dass sie im Ernstfall gut betreut und versorgt sind.
- Die Vorstellungen der betroffenen Kinder berücksichtigen und deren Sorgen ernstnehmen.
- Wenn statt einem Familienmitglied ein:e gute:r Freund:in als Vormund in Betracht kommt, kann es ratsam sein, das Thema offen mit den engsten Angehörigen, vor allem den Großeltern anzusprechen. Ihnen die Gründe für Deine Entscheidung zu erläutern, kann im Ernstfall Streitigkeiten und Auseinandersetzungen verhindern, die nur die Kinder zusätzlich belasten.
6. Verfügung handschriftlich verfassen und unterschreiben
- Orientiere Dich an einem Musterbeispiel und schreibe die jeweilige Verfügung handschriftlich. Mache vollständige Angaben zu allen benannten Personen. Gib Ort und Datum an und unterschreibe mit Vor- und Nachnamen.
- Die Verfügung ist ohne Beurkundung oder Beglaubigung gültig.
7. Aufbewahrungsort wählen
Stelle sicher, dass die Verfügung im Ernstfall gefunden wird:
- Füge sie Deinem Notfallordner bei, der zu Hause gut aufzufinden ist.
- Informiere den Wunschvormund und händige ihm die Verfügung aus, behalte selbst eine Kopie.
- Informiere Deine Notfallkontakte (Handy) und engste Familienmitglieder.
- Gegen Gebühr ist eine Hinterlegung der Verfügung beim Nachlassgericht oder bei einem Notariat möglich.
8. Aktualisierungen vornehmen
- Prüfe alle ein bis zwei Jahre, ob die Verfügung zum Sorgerecht noch Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht und die Weiterentwickung der Kinder berücksichtigt.
- Falls die Verfügung angepasst werden sollte, ändere sie und informiere die betroffenen Personen darüber. Denke auch daran, hinterlegte Verfügungen auszutauschen.

Gut zu wissen – Formvorschriften beachten
Die Sorgerechtsverfügung & -vollmacht gehören zu den letztwilligen Verfügungen und unterliegen damit wie ein Testament festen Formvorschriften. Diese müssen unbedingt beachtet werden, damit die Verfügung wirksam wird.
Sie muss persönlich und handschriftlich verfasst sein, genaue Angaben zu den genannten Personen enthalten und eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Ort und Datum der Erstellung sind aufzuführen.
Wird ein kombiniertes Dokument einschließlich einer Sorgerechtsvollmacht oder nur eine Sorgerechtsvollmacht erstellt, so sollte ein Vermerk enthalten sein, dass die Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann.
Eine notariell erstellte Sorgerechtsverfügung ist von den gennannten Formvorschriften nicht betroffen und hat die höchste Rechtssicherheit.