Illustration Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Informiere Dich hier über die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung! 


Über den Link am Ende der Seite kommst Du zum praktischen Teil. Dort erfährst Du, wie Du eine Patientenverfügung erstellst.

In unseren Literaturtipps findest Du weiterführende Informationen.

Was ist eine Patientenverfügung und wozu brauche ich sie?

In einer Patientenverfügung kannst Du schriftlich dokumentieren, wie Du in bestimmten Krankheitssituationen oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden möchtest oder welche Behandlungen Du ablehnst.

Die Patientenverfügung spielt erst dann eine Rolle, wenn Du Dich selbst nicht mehr zu Deinen Behandlungswünschen äußern kannst.

Eine schriftliche Patientenverfügung ist mit Deiner Unterschrift und Datum für Ärzt:innen rechtsverbindlich (auch, wenn Du keine:n Bevollmächtigte:n bestimmt hast). Du kannst sie jederzeit ändern oder widerrufen, selbst mündlich oder durch deutliche und klare Reaktionen wie Nicken oder Kopfschütteln.

Anmerkung:
 Bei einem akuten Notfall- oder Rettungseinsatz (z.B. bei einem Unfall) werden Ärzt:innen immer versuchen Dein Leben zu retten. In solch einer Situation muss unverzüglich gehandelt werden. Eine Patientenverfügung wird in der Praxis  meist erst für die Entscheidung über weitere Behandlungsmaßnahmen relevant.

Wenn Du keine schriftliche Patientenverfügung erstellt hast und eine Situation eintritt, in der Du Dich zu einer medizinischen Behandlung selbst nicht mehr äußern kannst, versuchen die behandelnden Ärzt:innen Deinen mutmaßlichen Willen zu klären.

Dazu sprechen sie mit Deinem oder Deiner Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer:in sowie nahen Angehörigen und u.U. Deinen Ärzt:innen. Dabei werden auch eventuelle frühere mündliche Willensäußerungen berücksichtigt.
 (Gibt es keine:n Bevollmächtigte:n oder Betreuer:in, so wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.)

Anhand der konkreten Situation wird erörtert, welche Behandlungsschritte medizinisch indiziert (d.h. notwendig) sind, welche Konsequenzen damit verbunden sind und ob sich Dein mutmaßlicher Wille auf die Behandlungssituation anwenden lässt. Ist dies der Fall, so kann Dein:e rechtliche:r Vertreter:in diesem Willen Geltung verschaffen.

Unproblematisch sind Entscheidungen, bei denen sich behandelnde Ärzt:innen und Angehörige bzw. rechtliche Vertreter:innen im Vorgehen nach dem Patientenwillen einig sind. Eine Behandlung wird dann entweder weitergeführt oder, sofern für sie keine Indikation besteht abgebrochen.

Bei abweichenden Meinungen entscheidet das Betreuungsgericht. Es versucht seinerseits, den mutmaßlichen Patientenwillen zu klären und kann dann z.B. einen Behandlungsabbruch genehmigen oder verweigern. Man muss davon ausgehen, dass sich die Entscheidungsfindung in diesem Fall über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Zu den Vorteilen gehört:

  • Du wahrst Dein Selbstbestimmungsrecht und Deine Würde, denn Deine Patientenverfügung verpflichtet Ärzt:innen nach Deinem Willen zu handeln.
  • Du hast Dich in gesunden Tagen bereits mit dem Thema befasst, Deine Wünsche und Vorstellungen festgehalten und Dich mit Deinen Nächsten darüber ausgetauscht. So sind sie vorbereitet und können Deinem Willen Geltung verschaffen.
  • Du erleichterst Deinen Angehörigen /Bevollmächtigten oder einem oder einer Betreuer:in in einer Krisensituation, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen, die Deinem Willen entsprechen. Das ist eine große Entlastung.
  • Du kannst entscheiden, in welchen Situationen Dir Lebensqualität wichtiger ist, als ein Überleben um jeden Preis.

Mögliche Grenzen:

  • Ist Deine Patientenverfügung zu allgemein oder nicht genau genug formuliert, kann sie u.U. im Bedarfsfall nicht angewendet werden.
  • Es ist sehr schwer, alle potentiellen Situationen vorwegnehmenund die Konsequenzen einer Behandlung einzuschätzen. Individuelle Behandlungserfolge können nicht einmal Ärzt:innen sicher prognostizieren.
  • Die Patientenverfügung alleine geht zu wenig auf die Frage ein, welches Leben für einen Menschen lebenswert ist und mit welchen Einschränkungen (z.B. dauerhafte Beatmung oder künstliche Ernährung) man zu leben bereit wäre. Diese Aspekte sollten daher gesondert festgehalten werden.
  • Die Patientenverfügung wird nicht schnell genug aufgefunden.
Weitere Fragen
  • Leidest Du bereits an einer schweren Erkrankung, so kannst Du Dich in der Patientenverfügung viel konkreter darauf beziehen und Deine Behandlungswünsche für diese konkrete Situation auf einem gesonderten Formblatt festlegen.
  • Über spezifische medizinische Szenarien und Behandlungsmöglichkeiten informieren und beraten auch zunehmend örtliche Hospizvereine oder das am Ort zuständige spezialisierte ambulante Palliativteam (SAPV-Team).

 

Kombiniere Deine Patientenverfügung immer mindestens mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Nur so können Dein:e Bevollmächtigte:r oder rechtliche:r Betreuer:in in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, falls Deine Patientenverfügung nicht genau auf eine konkrete Situation angewandt werden kann.

Eine Patientenverfügung zu erstellen kostet nichts, außer Du nimmst externe Dienstleister in Anspruch. Da Ärzt:innen bisher keine Vergütung für eine Beratung zur Patientenverfügung erhalten, können dafür eventuell Gebühren anfallen.


Die Patientenverfügung gilt mit Deiner Unterschrift ab dem Ausstellungsdatum und muss in Deutschland nicht beglaubigt werden.

Damit Deine Patientenverfügung im Bedarfsfall gefunden und berücksichtigt wird, solltest Du Deine Angehörigen und Deine Bevollmächtigten oder ggf. Betreuer:innen über Inhalt und Aufbewahrungsort informieren.

In der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste kannst Du ebenfalls den Aufbewahrungsort notieren.

Hast Du mit Deinem Hausarzt oder Deiner Hausärztin die Patientenverfügung besprochen, überlasse ihm oder ihr eine Kopie für seine oder ihre Unterlagen.

Wie bei einer Vorsorgevollmacht so ist auch im Fall der Patientenverfügung eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu empfehlen.
(Das Dokument Patientenverfügung selbst wird dort nicht hinterlegt!)

In einer Notfallsituation können Ärzte und Ärztinnen sowie das Betreuungsgericht dort umgehend Informationen abfragen:
– welche Dokumente sind registriert und
– zu wem kann Kontakt aufgenommen werden.
Das kann sehr hilfreich sein, wenn zunächst kein Hinweis auf eine:n Ansprechpartner:in (Angehörige oder Bevollmächtigte:n) gefunden wird.

Hast Du weitere Fragen, weil Deine Situation kompliziert ist oder Du zusätzliche Unterstützung brauchst? 

Diese Stellen helfen weiter:

  • Haus- oder Fachärzt:innen
  • Palliativmediziner:innen oder das örtliche Spezialisierte ambulate Palliativteam (SAPV-Team)
  • Spezialisierte Anwaltskanzleien für Medizinrecht

Bei Informationsvorträgen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht häufig eine Gelegenheit, weitere Ansprechpartner:innen zu erfragen.
Folgende Stellen bieten Informationen:

  • Örtliche Hospizvereine
  • Volkshochschulen
  • Bildungseinrichtungen der Kirchen
  • Wohlfahrtsverbände, Sozialverband VdK
  • soziale Beratungsstellen, z.B. Pflegestützpunkte
Cookie Consent mit Real Cookie Banner