
Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung schlägst Du dem Betreuungsgericht eine rechtliche Vertretung für Dich vor. Sie gilt für den Fall, dass Du keine Bevollmächtigten hast oder diese ausfallen, aber eine rechtliche Betreuung nötig wird.
Was Du über die Betreuungsverfügung wissen solltest
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung machts Du dem Betreuungsreicht einen Vorschlag: Du benennst eine Person, die (oder die auf keinen Fall) als Dein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls Du selbst nicht mehr über Deine Angelegenheiten entscheiden kannst. Das Gericht richtet sich in der Regel nach Deinem Vorschlag, überprüft jedoch, ob die vorgeschlagene Person in der Lage ist, die rechtliche Betreuung zu übernehmen.
Dabei ist eine Betreuungsverfügung immer nachrangig zu einer erstellten Vorsorgevollmacht. Gibt es eine:n vollumfänglich:e Bevollmächtigte:n, so braucht kein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden.
Wann und für wen ist eine Betreuungsverfügung wichtig?
Es gibt Situationen, in denen eine Betreuungsverfügung wichtig werden kann:
- Du hast keine Vorsorgevollmacht erstellt und somit keine:n rechtliche:n Vertreter:in bestimmt.
- Der oder die per Vorsorgevollmacht eingesetzte Bevollmächtigte ist verstorben oder anderweitig nicht mehr in der Lage, Dich zu vertreten und Du hast keine:n Ersatzbevollmächtigte:n als zweite:n Bevollmächtigte:n eingesetzt. Für diesen Fall ist es sinnvoll, zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Welche Gründe sprechen dafür, nur eine Betreuungsverfügung zu erstellen?
Manchmal kann es vorteilhafter sein, nur eine Betreuungsverfügung zu erstellen:
- Es gibt im näheren Umfeld keine Person, der Du wirklich so vertraust, dass Du ihr eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchtest .
- Du hast zum Beispiel ein größeres Vermögen und möchtest verhindern, dass Deine Vorsorgevollmacht missbraucht wird, indem Vermögen veruntreut wird. Ein:e vom Betreuungsgericht einsetzte:r Betreuer:in unterliegt der Kontrolle des Gerichts und ist diesem rechenschaftspflichtig.
Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren?
Hast Du eine Vorsorgevollmacht erstellt, möchtest aber den oder die Bevollmächtigte:n nicht in allen Belangen entscheiden lassen, so kannst Du die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren.
Beispiele:
Du klammerst in der Vorsorgevollmacht die finanziellen Angelegenheiten aus und bestimmst in Deiner Betreuungsverfügung, dass für diesen Bereich ein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll und wer dies sein soll.
Oder Du bestimmst eine:n Bevollmächtigte:n ausschließlich für die gesundheitlichen Belange und bestimmst, dass die Regelung alle anderen Bereiche ein:e rechtliche:r Betreuer:in übernehmen soll.
Wen kann ich als rechtliche:n Betreuer:in vorschlagen?
Am besten ist, wenn Du eine Person benennst, die Dich kennt und die diese Aufgabe im Ernstfall übernehmen würde.
Du kennst in Deinem Umfeld niemanden, der dafür in Frage kommt?
In diesem Fall kannst Du einige Aspekte benennen, die Dir bei der Auswahl wichtig wären. Zum Beispiel das Geschlecht der Person oder eine bestimmte religiöse oder weltanschauliche Orientierung.
Du könntest auch folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:
- Überlege, ob jemand aus Deinem Bekanntenkreis als Dein:e potentielle:r rechtlicher Betreuer:in in Frage käme und bereit wäre, diese Aufgabe zu übernehmen.
- Erkundige Dich bei einem örtlichen Betreuungsverein, bei dem vorwiegend ehrenamtliche Betreuer:innen tätig sind.
- Wende Dich an Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Kirchengemeinden.
- Sprich eine:n auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin an.
Ob das Betreuungsgericht all Deine Wünsche bei der Auswahl der rechtlichen Betreuungsperson berücksichtigen kann, ist jedoch nicht garantiert.
Warum sollte ich die Betreuungsverfügung mit persönlichen Wünschen und Vorstellungen ergänzen?
Im Betreuungsfall kann es passieren, dass Du Dich nicht mehr verständlich machen kannst. Wenn Du daher möglichst ausführlich aufschreibst, was Du Dir für den Umgang mit Dir im Betreuungsfall wünschst, kann sich der oder die Betreuer:in daran orientieren.
Das ist besonders dann wichtig, wenn Du Alleinstehend bist, niemand Auskunft über Dich geben kann und das Gericht eventuell eine fremde Person als rechtliche Betreuung einsetzen muss.
Schreibe daher z.B. auf
- welche Wohnform Dir wichtig wäre
- welche Vorlieben und Abneigungen Du hast
- was mit Deinem Haustier passieren soll
- wie mit Deinem Vermögen umgegangen werden soll
- ob Du bestimmte Menschen zu Deinen Lebzeiten weiterhin noch mit (Geld-)Geschenken bedenken möchtest
- wie Du bestattet werden möchtest und ob eine Bestattungsvorsorge vorliegt
Wann sollte ich zur Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung erstellen?
Eine schriftliche Patientenverfügung ist immer hilfreich. Damit hältst Du fest, wie Du in schwierigen Krankheitssituationen behandelt werden möchtest.
Gerade, wenn Du Alleinstehend bist und möglicherweise keine Bevollmächtigten hast, solltest Du unbedingt auch eine Patientenverfügung mit persönlichen Ergänzungen erstellen.
Lies mehr dazu unter Patientenverfügung.
Wie lange ist meine Betreuungsverfügung gültig?
Deine Betreuungsverfügung ist solange gültig, bis Du sie entweder widerrufst, änderst oder Du verstorben bist.
Wie wird meine Betreuungsverfügung gefunden?
Gibt es eine Möglichkeit der Registrierung?
Du solltest Deine Betreuungsverfügung so aufbewahren, dass sie im Bedarfsfall schnell gefunden wird. Am besten informierst Du nahestehende Personen über den Aufbewahrungsort.
Führe ein Notfallkärtchen mit. Notiere darauf, welche Vorsorgedokumente Du erstellt hast.
Zudem gibt es die empfehlenswerte Möglichkeit, alle Deine Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) gegen eine geringe Gebühr registrieren zu lassen.
(Die Dokumente selbst werden dort nicht hinterlegt!)
In einer Notfallsituation können Ärzte und Ärztinnen sowie das Betreuungsgericht dort umgehend Informationen abfragen:
- welche Dokumente sind registriert und
- zu wem kann Kontakt aufgenommen werden
Das kann sehr hilfreich sein, wenn zunächst kein Hinweis auf eine:n Ansprechpartner:in (Angehörige) gefunden wird.
Wie schreibe ich eine Betreuungsverfügung?
Am besten und einfachsten ist es, einen rechtssicheren und aktuellen Vordruck (Formular) zu nutzen. Die Formulierungen sind juristisch geprüft und lauten inzwischen sehr ähnlich.
Eigene Formulierungen bergen Fehlerquellen, die die Betreuungsverfügung eventuell in ihrer Gültigkeit einschränken.
Ob Du das Formular öffentlich beglaubigen lassen solltest, kannst Du hier nachlesen.
Und wenn ich noch Fragen habe?
Für weitere Fragen zur Betreuungsverfügung kannst Du Dich an folgende Stellen wenden:
- ein Notariat (Notarsuche: https://www.notar.de)
- eine Anwaltskanzlei (Suche über den Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer)
- die örtliche Betreuungsstellen oder -behörden der Stadt oder Gemeinde
- einen örtlichen Betreuungsverein
(Sie sind bundesweit in allen Regionen vertreten, oft an einen Wohlfahrtsverband angegliedert.) - Verbraucherzentralen einiger Bundesländer
- örtliche Beratungsstellen und soziale Einrichtungen (Sie unterstützen vor allem ältere Menschen bei diesem Thema.)
Was Du über das Betreuungsverfahren wissen solltest
Wie kommt es zu einem Betreuungsverfahren, in dem eine rechtliche Betreuung bestimmt wird?
Ein Betreuungsverfahren ist ein formales gesetzliches Verfahren und kommt durch eine sogenannte Anregung bei der Betreuungsstelle oder dem Betreuungsgericht in Gang.
Beispiele:
- Im Krankenhaus oder bei einer ärztlichen Behandlung fällt ein:e Patient:in auf, der oder die verwirrt oder nicht ansprechbar und ohne Bezugspersonen ist. Hier können und werden Ärzt:innen eine rechtliche Betreuung anregen.
- Im privaten Bereich fällt ein:e Nachbar:in, Freund:in oder alleinstehende:r Angehörige:r auf, der oder die offensichtlich seine oder ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Hier kann jede:r eine rechtliche Betreuung bei der örtlichen Betreuungsstelle anregen und auch die Übernahme der rechtlichen Betreuung beantragen.
Wie verläuft ein Betreuungsverfahren und wie lange dauert dieses?
Im Zuge eines jeden Betreuungsverfahrens wird ein:e Vertreter:in des Gerichts (Verfahrenspfleger:in) im direkten Kontakt prüfen, ob tatsächlich eine Betreuung notwendig ist und für welche Angelegenheiten (Aufgabenbereiche).
Das Gericht klärt zunächst, ob und welche Vorausverfügungen registriert sind (Abfrage beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, ZVR). Es prüft dann, welche Person als rechtliche:r Betreuer:in in Frage kommt. Gibt es eine:n Bevollmächtigte:n, so erübrigt sich das Verfahren. Ist dies nicht der Fall und liegt eine Betreuungsverfügung vor, so orientiert sich das Gericht an dieser, sofern keine Zweifel an der Eignung dieser Person bestehen. Sind keinerlei Regelungen getroffen, setzt das Gericht eine:n rechtliche:n Betreuer:in ein, dies kann dann auch eine fremde Person sein.
Oft wird zunächst eine vorläufige Betreuung angeordnet und die Voraussetzung für die Betreuung nach ca. sechs Monaten erneut geprüft. In Notfällen kann sehr schnell eine Betreuung ausgesprochen werden, weniger dringende Verfahren dauern auch einige Wochen oder Monate.
Da die Errichtung einer rechtlichen Betreuung ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen bedeutet, sind die Hürden entsprechend hoch.
Für welche Aufgaben ist der Betreuer zuständig und wie wird er kontrolliert?
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche fest, für die der oder die Betreuer:in zuständig ist und legitimiert ihn oder sie als rechtliche:n Vertreter:in durch einen Betreuerausweis.
Je nach Zustand des Betreuten sind die Aufgaben allumfassend oder auf einzelne Bereiche beschränkt:
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
Dabei muss ein:e rechtliche:r Betreuer:in bei manchen Entscheidungen dennoch immer das Betreuungsgericht einschalten. Bei der Gesundheitssorge beispielsweise bei der Gabe bestimmter Medikamente, bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder schwerwiegenden Operationen. Ebenso bei einem Immobilienverkauf (Vermögenssorge).
Das Gericht kontrolliert den oder die rechtliche:n Betreuer:in. Einmal jährlich muss diese:r einen Tätigkeitsbericht sowie eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung vorgelegen. Von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen sind als rechtliche Betreuer:innen eingesetzte nahe Angehörige.
Welche Kosten sind mit einer rechtlichen Betreuung verbunden?
Das Betreuungsverfahren und die Betreuung selbst sind mit Kosten verbunden, die der oder die Betreute selbst aus seinem oder ihrem Vermögen zu bezahlen hat (Angehörige sind zumeist nicht zahlungspflichtig). Ist das Einkommen zu gering und kein Vermögen vorhanden, übernimmt der Staat die Kosten:
Betreuungsverfahren: Ab einem Vermögen von 25.000 wird eine jährliche Gebühr von mindestens 200 EUR erhoben sowie ein Auslagersatz für Dokumentenpauschalen, Reisekosten und ggf. für Honorare von Sachverständigenin Rechnung gestellt.
Betreuung: Für eine berufsmäßige Betreuung werden abhängig vom Vermögen des oder der Betreuten, der Art des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (z.B. zu Hause oder stationäre Pflege), der Dauer der Betreuung sowie den fachlichen Kenntnissen des Betreuers oder der Betreuerin monatliche Pauschalen erhoben. Diese werden per Gesetz (zuletzt 2024, weitere Anpassungen ab 01.01.2026) festgelegt und angepasst. Siehe: Übersicht über die Kostensätze (Gesetze im Internet)
Bei ehrenamtlichen Betreuungen (z.B. durch Angehörige, Bekannte) kann dem oder der Betreuten nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 425 EUR (ab 01.01.2026: 450 €) in Rechnung gestellt werden (höhere Auslagen nur nach detaillierter Belegvorlage).
Warum ist die rechtliche Betreuung mit so vielen Vorbehalten behaftet?
Die meisten rechtliche Betreuungen verlaufen seriös und zufriedenstellend für alle Beteiligten.
Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen. Vor allem in Situationen, in denen keine Betreuungsverfügungen vorliegen. Dann setzt das Betreuungsgericht möglicherweise eine:n fremde:n, meist berufsmäßig tätige:n Betreuer:in ein. Diese:r kennt den zu betreuenden Menschen und seine Vorstellungen und Wünsche oft nicht.
- Falsche Vorstellungen über Betreuer:innen: Viele Menschen stellen sich unter einem Betreuer oder einer Betreuerin jemanden vor, der oder die sich „kümmert“. Sie glauben, dass der oder die Betreuer:innen ihnen Gesellschaft leistet, sie besucht und Anteil nimmt.
In der Realität haben vor allem berufsmäßig tätige Betreuer:innen oft sehr viele rechtliche Betreuungen und daher kaum Zeit für emotionale Kontakte. Die Betreuung beschränkt sich daher häufig auf rechtliche und organisatorische Dinge. - Konfliktpotential: Angehörige oder Freund:innen des oder der Betreuten sind enttäuscht, wenn sich der oder die fremde rechtliche Betreuer:in nicht genug engagiert, sich nicht für ihre Informationen interessiert und nicht mit ihnen zusammenarbeitet.
Konflikte entstehen auch, wenn weitreichende Entscheidungen vom oder von der Betreuer:in getroffen werden, die von Angehörigen nicht geteilt werden oder bei denen sie sich als spätere Erben übervorteilt fühlen.
Für Interessierte haben wir eine ausführliche Literatur- und Linkliste zusammengestellt.
Diese Vordrucke und Formulare kannst Du verwenden
Die genannten Broschüren und Formulare stellen eine Auswahl dar. Du kannst sie kostenfrei herunterladen. Sie enthalten wichtige Informationen sowie rechtssichere Vordrucke und Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie eine Regelung im Innenverhältnis.
Gedruckte Broschüren sind zum Teil auf Bestellung oder kostenpflichtig im Buchhandel erhältlich.
In unserer Literatur- & Link-Übersicht findest Du weitere Hinweise.
Betreuungsverfügung

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Hrsg. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 21. Auflage, 2023
Formular ab S 35 ff.

Vorsorge durch
…Vollmacht
…Betreuungsverfügung …Patientenverfügung
Hrsg. LH München, Münchner Betreuungsstelle
Formular ab S 55 ff.

Betreuungsrecht
Hrsg. Bundesministerium der Justiz, 2023, S 61 ff
Nur Formular

Zweisprachige Formulare der Betreuungsverfügung für nicht deutsch sprechende Mitbürger:innen
Hrsg. Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Deutsch /
Englisch, Französich, Türkisch, Russisch, Italienisch, Ukrainisch, Arabisch, Spanisch, Polnisch

Schritt für Schritt zur Betreuungsverfügung
Ganz allgemein gilt: Vorsorgedokumente zu erstellen ist ein längerfristiger Prozess der inhaltlichen Auseinandersetzung, die Umsetzung selbst gelingt kurzfristig.
Eine Betreuungsverfügung kannst Du mit Hilfe verfügbarer rechtssicherer Vordrucke in kurzer Zeit (ca. 5 bis 10 Minuten) erstellen. Dies gilt vor allem, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dann hast Du Dich bereits mit Themen wie Unfall, Krankheit oder Sterben auseinandergesetzt und eine oder mehrere Vertrauenspersonen gefunden, die Du auch als mögliche rechtliche Betreuer:innen vorschlagen kannst.
Ist dies nicht der Fall, werden Dich entsprechende Vorüberlegungen mehr Zeit kosten. Ähnlich wie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht gilt es Informationen einzuholen und sich mit der Vorstellung auseinanderzusetzen, vielleicht selbst einmal nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig zu sein.
Natürlich braucht es auch Zeit, sich zu überlegen, welche Person Du für die rechtliche Betreuung vorschlagen möchtest und ob sie dazu bereit wäre.
Darüber hinaus müssen Informationen über Deine Angelegenheiten und Ansichten ausgetauscht werden.
Dem Zeitaufwand entgegenstellen kann man das Gefühl der Beruhigung. Selbst mitzubestimmen, wer im Fall der Fälle handeln darf und im Fall der Fälle eine fremde Person als rechtliche:n Betreuer:in zu verhindern, kann sehr entlastend sein.
1. Entscheidung treffen
- Überdenke Deine Vorbehalte und Hinderungsgründe, die Dich vom Vorsorgen abhalten. Räume sie aus dem Weg.
- Vor allem, wenn Du alleinstehend bist und /oder keine Vorsorgevollmacht ausstellen kannst oder möchtest, denke an eine Betreuungsverfügung und entscheide Dich, sie jetzt zu erstellen.
2. Vordruck beschaffen und sichten
- Lade Dir eine Informationsbroschüre mit einem Vordruck herunter.
- Drucke Dir den Vordruck aus.
- Notiere Dir Deine Wünsche und Vorstellungen zu Deiner Lebensgestaltung, wo und wie Du am liebsten wohnen möchtest, was mit Deinem Haustier passieren soll etc.
3. Überlegen, wen Du als rechtliche Betreuungsperson vorschlagen möchtest
Überlege Dir:
- Wer käme als rechtliche:r Betreuer:in für mich in Frage?
- Welche Aspekte sind mir wichtig, z.B. Geschlecht, Weltanschauung, Religion …
- Wird er oder sie meine Wünsche und Vorstellungen vertreten und ihnen Geltung verschaffen, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin.
- Über welche Organisation könnte im Fall der Fälle ein:e Betreuer:in eingesetzt werden, wenn mir selbst niemand einfällt?
4. Einverständnis einholen oder Alternativen suchen
- Suche das Gespräch mit der ausgewählten Person.
- Frage nach, ob sie Deine rechtliche Betreuung annehmen würden.
- Sprich alternativ mit dem Team einer Organisation, Anwaltskanzlei oder Deiner Glaubensgemeinschaft, ob über diese eine geeignete Person gefunden werden könnte.
5. Vordruck ausfüllen und unterschreiben
Ist geklärt, wer die rechtliche Betreuung übernehmen würde oder welche Organisation eingeschaltet werden kann:
- Fülle die Betreuungsverfügung aus und unterschreibe sie.
- Halte zusätzlich fest (vgl. 2. Schritt), wie die rechtliche Betreuung nach Deinen Wünschen gestaltet werden soll.
6. Betreuungsverfügung zugänglich aufbewahren
- Stelle sicher, dass Dein:e gewünschte:r rechtliche:r Betreuer:in bei Bedarf Zugriff auf die Verfügung hat oder händige sie direkt aus. (Sie wird erst wirksam, wenn das Betreuungsgericht die Person tatsächlich als rechtliche Vertretung bestimmt hat.)
- Lege die Betreuungsverfügung in einem Notfallordner zu Hause ab.
7. Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen und Notfallkarte einstecken
Stelle sicher, dass im Notfall Deine Betreuungsverfügung gefunden wird:
- Führe ein Notfallkärtchen mit Dir. Notiere darauf, welche Vorsorgedokumente Du erstellt hast, wer ggf. als Dein:e rechtliche:r Betreuer:in bestimmt werden soll und wie diese:r zu erreichen ist. Auch im Mobiltelefon lassen sich Notfallkontakte speichern!
- Registriere Deine Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR).
Hinweis: Die Betreuungsverfügung selbst wird dort nicht hinterlegt.
8. Nahestehende Personen informieren und an Aktualisierungen denken
- Informiere nahestehende Personen, wo Du wichtige Unterlagen und Dokumente abgelegt hast.
- Für den Fall, dass Du noch nicht weißt, wer Dich einmal rechtlich betreuen wird, bereite eine aussagekräftige Übersicht über wichtige Unterlagen und Dokumente vor.
- Mit der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste schaffst Du den idealen Überblick für Deine rechtlichen Vertretung.
- Prüfe alle ein bis zwei Jahre, ob die Betreuungsverfügung noch Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Mit einer aktuellen Datumsangabe und Deiner Unterschrift kannst Du dies dokumentieren.
- Falls Du etwas ändern möchtest:
Vernichte die ursprüngliche Fassung und stelle die Betreuungsverfügung neu aus. Informiere die betroffenen Personen. Denke dabei auch an das Vorsorgeregister.

Gut zu wissen – Gültigkeit
Die Betreuungsverfügung ist ohne öffentliche Beglaubigung gültig.
Auch eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig.
Um eventuelle Zweifel auszuräumen, ob Deine Unterschrift unter der Betreuungsverfügung tatsächlich von Dir stammt, kannst Du die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.
Öffentliche Beglaubigung

Möglich bei Betreuungsstellen oder Betreuungsbehörden sowie im Notariat.
Nur die Unterschrift wird anhand Deines Ausweises geprüft, nicht der Inhalt.

- 10 € pro Dokument bei den Betreuungsstellen oder -behörden
- 20 € – 70 € plus MwSt & Auslagen (abhängig vom Vermögen) im Notariat