Mit Informationen besser entscheiden
Ein Überblick über Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung hilft bei der Orientierung.
Häufig ist nicht klar, wie sich die Dokumente unterscheiden.
Hier findest Du Informationen darüber
- welche Dokumente für die rechtliche Vorsorge und welches Dokument für den medizinischen Bereich erstellt werden sollten
- welche Unterschiede es gibt
- welches Dokument für wen wichtig ist
- weitere Tipps zu Literatur und Links
Hier findest Du die wichtigsten Informationen vor allem zu Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, wie sie sich unterscheiden, was für wen wichtig ist und Tipps zu Literatur und Links.
Das Problem
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt im seit dem 01. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz, dass Dich keine andere Person automatisch rechtlich vertreten kann, wenn Du Deine Angelegenheiten z.B. aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst regeln kannst.
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass nahe Familienangehörige im Ernstfall entscheiden können. Doch nicht einmal Ehegatten ist dies gestattet.
Eine rechtliche Vertretung ist nur möglich für:
- Eltern als Sorgeberechtigte für ihre minderjährigen Kinder
- Bevollmächtigte, z.B. durch eine Vorsorge- oder Generalvollmacht
- Rechtliche Betreuer:innen, die das Betreuungsgericht bestimmt hat
Das kann passieren:
Stress vermieden
„Mein Mann ist vor 2 Jahren mit 43 Jahren beim Bergsteigen schwer verunglückt. Zum Glück hatten wir auf Rat meiner Eltern zu Beginn unserer Ehe Vorsorgeverfügungen erstellt. So konnte ich im Krankenhaus und bei Behörden in allen Angelegenheiten für meinen Mann handeln. Nicht auszudenken, welchen Stress ich ohne diese Papiere gehabt hätte!“
Tabea (41)
Selbstbestimmt
„Ein Schlaganfall hat meine Frau Betty von heute auf morgen zum Pflegefall gemacht. Mir hat in dieser Ausnahmesituation ihre Patientenverfügung sehr geholfen. Ich war emotional so aufgewühlt, dass ich ohne das Dokument vielleicht nicht in ihrem Sinne hätte handeln können.“
Siggi (86)
Fremdbestimmt
„Vor einem Jahr haben die Kräfte meiner sonst so aktiven alleinstehenden Tante kontinuierlich nachgelassen. Sie konnte sich nie vorstellen, einmal nicht mehr alles selbst entscheiden zu können. Leider hat sie keine Vorausverfügungen erstellt, so dass jetzt eine fremde Person als rechtliche Betreuerin eingesetzt ist. Das ist oft nervig und kostet auch noch viel Geld!“
Sabine (63)
Die Beispiele zeigen, wie schnell sich das gewohnte Leben ändern kann und wie Du Dich in gesunden Tagen vorbereiten kannst.
Die Lösung: Vorsorgedokumente
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Mit Vorsorgedokumenten (Vorausverfügungen) sicherst Du Dir ein Höchstmaß an Selbstbestimmung für Situationen wie Unfall, Krankheit oder Alter, in denen Du Dich zu Deinen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst äußern oder über sie entscheiden kannst.
Zu den wichtigsten Dokumenten zählen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann sie erstellen. Jemand gilt als geschäftssfähig, wenn er Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vornehmen kann. Um eine Patientenverfügung zu erstellen, muss jemand einwilligungsfähig sein, also die Tragweite seiner Entscheidung zu einer medizinischen Behandlung erfassen können.
Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, Vorsorgedokumente zu erstellen. Sie helfen Dir aber, dass Deine Wünsche und Vorstellungen rechtsverbindlich umgesetzt werden können.
Du kannst alle Deine Vorsorgedokumente jederzeit ändern oder widerrufen.
Beachte, dass im Ausland Deine deutschen Vorsorgedokumente möglicherweise nicht gelten. Mehr Informationen dazu findest Du im Blog.
Vorsorgedokumente: Ein Überblick
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst Du in gesunden Tagen eine Person Deines Vertrauens für Dich zu entscheiden und zu handeln, falls Du aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder im hohen Alter nicht mehr selbst über Deine eigenen Angelegenheiten entscheiden kannst.
Mit einer Vorsorgevollmacht regelst Du Deine Angelegenheiten selbstbestimmt.
Hast Du keine Vorsorgevollmacht erteilt und bist nicht mehr in der Lage, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln, so setzt das sogenannte Betreuungsgericht für Dich eine:n rechtliche:n Vertreter:in ein.
Mit einer Betreuungsverfügung schlägst Du selbst eine Person vor, die im Fall der Fälle als Dein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll.
In einer Patientenverfügung legst Du schriftlich fest, wie Du medizinisch behandelt werden möchtest, wenn Du dazu selbst keine Auskunft mehr geben kannst. Sie hilft, dass Deine Wünsche rechtswirksam berücksichtigt werden.
Mit einer Patientenverfügung wahrst Du Dein Recht auf Selbstbestimmung und entlastest Deine Angehörigen.
Vorsicht Unterschiede!
Rechtliche Vorsorge
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind beides Dokumente, mit denen Du Deine:n rechtliche:n Vertreter:in für den Fall benennst, wenn Du selbst nicht mehr in der Lage bist über Deine Angelegenheiten zu entscheiden.
Der oder die rechtliche Vertreter:in wird in der Vorsorgevollmacht unmittelbar von Dir selbst bestimmt, kann mit Erteilung der Vollmacht sofort handeln und wird als Bevollmächtigte:r bezeichnet. Ohne besondere Vereinbarungen unterliegt er oder sie keiner Kontrolle.
Die Person, die als rechtliche Vertretung in der Betreuungsverfügung benannt ist, kann erst handeln, wenn sie nach einem Betreuungsverfahren vom Betreuungsgericht anerkannt und als rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt wird. Sie unterliegt der Kontrolle des Gerichtes.
Vorsorge für die medizinische Behandlung
Die Patientenverfügung ist Deine Handlungsanweisung für eine ärzliche Behandlung in konkreten Situationen, wenn Du Dich selbst dazu nicht mehr äußern kannst. An der Patientenverfügung können und müssen sich Angehörige, Bevollmächtigte, rechtliche Betreuer:innen und behandelne Ärzte und Ärztinnen orientieren. Sie erleichtert allen Beteiligten eine möglicherweise weitreichende Behandlungsentscheidung.
Was bedeutet das für Dich?
Deine Lebenssituation
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Deine Lebenssituation
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Du hast keine vertrauensperson
Vorsorgevollmacht
Nicht sinnvoll, da keine Vertrauensperson da ist
Betreuungsverfügung
Notwendig, wenn Du eine fremde Person als rechtliche:n Betreuer:in ausschließen möchtest
Patientenverfügung
Empfehlenswert, damit Deine Behandlungswünsche möglichst zur Geltung kommen (vor allem wenn Du schon älter bist)
Du hast keine Vertrauensperson
Nicht sinnvoll
da keine Vertrauensperson da ist
Notwendig
wenn Du eine fremde Person als rechtliche:n Betreuer:in ausschließen möchtest
Empfehlenswert
Du hast keine Vertrauensperson
Nicht sinnvoll
da keine Vertrauensperson da ist
Notwendig
wenn Du eine fremde Person als rechtliche:n Betreuer:in ausschließen möchtest
Empfehlenswert
Du hast eine Vertrauensperson
Notwendig
Empfehlenswert
Empfehlenswert
um Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuer:innen durch die schriftliche Verfügung die Durchsetzung Deiner Behandlungswünsche zu erleichtern
Du hast eine Vertrauensperson
Notwendig
Empfehlenswert
Empfehlenswert
um Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuer:innen durch die schriftliche Verfügung die Durchsetzung Deiner Behandlungswünsche zu erleichtern
Du hast eine Vertrauensperson
Vorsorgevollmacht
Notwendig, da Dich (volljährig) im Notfall niemand, weder Ehe- noch Lebenspartner:in noch andere Angehörige oder Vertraute rechtlich vertreten können
Betreuungsverfügung
Empfehlenswert (als Ergänzung), falls Deine Bevollmächtigten ausfallen
Patientenverfügung
Empfehlenswert, um Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuer:innen durch die schriftliche Verfügung die Durchsetzung Deiner Behandlungswünsche zu erleichtern