Kamelienblüte

Palliativmedizin – Nicht nur in der allerletzten Lebensphase!

Bei der Palliativmedizin geht es darum, Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden, ganzheitlich zu begleiten. Die kurative, also heilende Behandlung tritt in den Hintergrund und die palliative (schützende, umhüllende) Begleitung steht an erster Stelle. Palliativmedizin zielt darauf, eventuelle Schmerzen zu beherrschen und den Menschen individuell auf psychologischer, sozialer und seelsorgerlicher Ebene in der letzten Lebensphase bestmöglich zu unterstützen. Die Begleitung gilt auch den Angehörigen.

Entgegen einem weiterverbreiteten Irrtum kommt die palliative Begleitung nicht erst in der allerletzten Lebensphase zum Zug. Sie kann bereits dann wichtig sein, wenn kurative Maßnahmen medizinisch nicht mehr indiziert sind oder von Patient:innen aufgrund von erwartbaren starken Nebenwirkungen und Einschränkungen der Lebensqualität abgelehnt werden. Palliative Begleitung kann so bereits lange vor dem akuten Sterbeprozess Patient:innen und Angehörige unterstützen und Ängste mindern.

Palliative Begleitung auch ambulant oder im Pflegeheim

Palliative Begleitung findet nicht nur im Krankenhaus oder auf Hospizstationen statt. Im ambulanten (häuslichen) Bereich sind bundesweit inzwischen sogenannte SAPV-Teams (Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung) im Einsatz. Fachkräfte besuchen Patient:innen und ihre Angehörigen zu Hause und planen gemeinsam mit ihnen die ambulante Versorgung.

Pflegeheimbewohner:innen und ihre Angehörige können Beratungen durch Hospizdienste in Anspruch nehmen, um eine individuelle Begleitung und Notfallversorgung zu planen. Einzelne Schritte können dokumentiert werden und dienen auch dem Pflegeteam als Leitlinie in der letzten Lebensphase.

Anspruch und Umsetzung der Hospiz- und Palliativberatung und -begleitung sind im Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 geregelt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Unter „Gesetze im Internet“ können die genannten §§ im Sozialgesetzbuch V (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) bzw. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) nachgelesen werden.

„Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“

Eine eindruckvolle und sehr informative Dokumentation zum Thema „Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“ ist in der Mediathek von 3sat noch bis 18.02.2026 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.3sat.de/wissen/wissenschaftsdoku/210218-sendung-wido-104.html

Die Doku verweist auch auf die Bedeutung von Vorsorgevolmacht und Patientenverfügung.

Weitere Informationen:

Wikipedia „Palliativmedizin“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Palliativmedizin

Palliativmedizin – Nicht nur in der allerletzten Lebensphase!

Bei der Palliativmedizin geht es darum, Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden, ganzheitlich zu begleiten. Die kurative, also heilende Behandlung tritt in den Hintergrund und die palliative (schützende, umhüllende) Begleitung steht an erster Stelle. Palliativmedizin zielt darauf, eventuelle Schmerzen zu beherrschen und den Menschen individuell auf psychologischer, sozialer und seelsorgerlicher Ebene in der letzten Lebensphase bestmöglich zu unterstützen. Die Begleitung gilt auch den Angehörigen.

Entgegen einem weiterverbreiteten Irrtum kommt die palliative Begleitung nicht erst in der allerletzten Lebensphase zum Zug. Sie kann bereits dann wichtig sein, wenn kurative Maßnahmen medizinisch nicht mehr indiziert sind oder von Patient:innen aufgrund von erwartbaren starken Nebenwirkungen und Einschränkungen der Lebensqualität abgelehnt werden. Palliative Begleitung kann so bereits lange vor dem akuten Sterbeprozess Patient:innen und Angehörige unterstützen und Ängste mindern.

Palliative Begleitung auch ambulant oder im Pflegeheim

Palliative Begleitung findet nicht nur im Krankenhaus oder auf Hospizstationen statt. Im ambulanten (häuslichen) Bereich sind bundesweit inzwischen sogenannte SAPV-Teams (Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung) im Einsatz. Fachkräfte besuchen Patient:innen und ihre Angehörigen zu Hause und planen gemeinsam mit ihnen die ambulante Versorgung.

Pflegeheimbewohner:innen und ihre Angehörige können Beratungen durch Hospizdienste in Anspruch nehmen, um eine individuelle Begleitung und Notfallversorgung zu planen. Einzelne Schritte können dokumentiert werden und dienen auch dem Pflegeteam als Leitlinie in der letzten Lebensphase.

Anspruch und Umsetzung der Hospiz- und Palliativberatung und -begleitung sind im Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 geregelt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Unter „Gesetze im Internet“ können die genannten §§ im Sozialgesetzbuch V (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) bzw. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) nachgelesen werden.

„Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“

Eine eindruckvolle und sehr informative Dokumentation zum Thema „Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“ ist in der Mediathek von 3sat noch bis 18.02.2026 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.3sat.de/wissen/wissenschaftsdoku/210218-sendung-wido-104.html

Die Doku verweist auch auf die Bedeutung von Vorsorgevolmacht und Patientenverfügung.

Weitere Informationen:

Wikipedia „Palliativmedizin“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Palliativmedizin

Palliativmedizin – Nicht nur in der allerletzten Lebensphase!

Bei der Palliativmedizin geht es darum, Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden, ganzheitlich zu begleiten. Die kurative, also heilende Behandlung tritt in den Hintergrund und die palliative (schützende, umhüllende) Begleitung steht an erster Stelle. Palliativmedizin zielt darauf, eventuelle Schmerzen zu beherrschen und den Menschen individuell auf psychologischer, sozialer und seelsorgerlicher Ebene in der letzten Lebensphase bestmöglich zu unterstützen. Die Begleitung gilt auch den Angehörigen.

Entgegen einem weiterverbreiteten Irrtum kommt die palliative Begleitung nicht erst in der allerletzten Lebensphase zum Zug. Sie kann bereits dann wichtig sein, wenn kurative Maßnahmen medizinisch nicht mehr indiziert sind oder von Patient:innen aufgrund von erwartbaren starken Nebenwirkungen und Einschränkungen der Lebensqualität abgelehnt werden. Palliative Begleitung kann so bereits lange vor dem akuten Sterbeprozess Patient:innen und Angehörige unterstützen und Ängste mindern.

Palliative Begleitung auch ambulant oder im Pflegeheim

Palliative Begleitung findet nicht nur im Krankenhaus oder auf Hospizstationen statt. Im ambulanten (häuslichen) Bereich sind bundesweit inzwischen sogenannte SAPV-Teams (Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung) im Einsatz. Fachkräfte besuchen Patient:innen und ihre Angehörigen zu Hause und planen gemeinsam mit ihnen die ambulante Versorgung.

Pflegeheimbewohner:innen und ihre Angehörige können Beratungen durch Hospizdienste in Anspruch nehmen, um eine individuelle Begleitung und Notfallversorgung zu planen. Einzelne Schritte können dokumentiert werden und dienen auch dem Pflegeteam als Leitlinie in der letzten Lebensphase.

Anspruch und Umsetzung der Hospiz- und Palliativberatung und -begleitung sind im Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 geregelt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Unter „Gesetze im Internet“ können die genannten §§ im Sozialgesetzbuch V (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) bzw. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) nachgelesen werden.

„Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“

Eine eindruckvolle und sehr informative Dokumentation zum Thema „Hoffnung Palliativmedizin – selbstbestimmt sterben“ ist in der Mediathek von 3sat noch bis 18.02.2026 unter folgendem Link abrufbar:
https://www.3sat.de/wissen/wissenschaftsdoku/210218-sendung-wido-104.html

Die Doku verweist auch auf die Bedeutung von Vorsorgevolmacht und Patientenverfügung.

Weitere Informationen:

Wikipedia „Palliativmedizin“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Palliativmedizin
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