Illustration zu den Blog-Stories

Hätte Marianne das so gewollt …?

Veronique (72) hat uns über ein bedrückendes Erlebnis aus ihrem Bekanntenkreis berichtet. Ihre alleinstehende Freundin Marianne* ist vor über einem Jahr überraschend verstorben. Noch heute ist deren Wohnung versiegelt, niemand hat Zutritt. Das Nachlassgericht sucht nach potenziellen Erben.

Für Veronique und ihre Freundinnen ist das bisherige Geschehen befremdlich. Sie fragen sich bis heute, wie es dazu hat kommen können und ob Marianne das so gewollt hätte.

Überraschender Todesfall

Marianne sei völlig überraschend verstorben, schreibt Veronique. Sie lebte allein, ohne Partner, ohne Angehörige, hatte aber einen großen Bekannten- und Freundeskreis. Sie war seit Jahren schwer krank, aber trotzdem vital und unternehmungslustig. Nur über Testament, Notfallregelungen und ihren Gesundheitszustand wollte sie nie sprechen.

Das einzige, auf das sich Marianne eingelassen hatte, war ein regelmäßiger Austausch mit einer anderen Freundin Barbara* per SMS, quasi als tägliches gegenseitiges Lebenszeichen. Als dieses ausblieb und Barbara Marianne auch auf anderen Wegen aus ihrem Urlaub nicht erreichen konnte, verständigte sie Polizei und Rettungsdienst. Aus der Sorge um die Freundin wurde die traurige Gewissheit: Marianne war nicht mehr am Leben.

* Die Namen der Beteiligten wurden geändert, um Rückschlüsse zu verhindern.

Zutritt zur Wohnung verwehrt

Was dann folgte, beschäftigt die Freundinnen noch heute. Mariannes Wohnung wurde sofort versiegelt und neue Schlösser montiert, da Angehörige bzw. mögliche Erben unbekannt waren. 

Illustration versiegelte Türe

Das Nachlassgericht hält den Zutritt zur Eigentumswohnung versperrt und sucht seit über einem Jahr nach Erben, inzwischen in der zweiten Ordnung. Die laufenden Kosten werden vom Konto der Verstorbenen abgebucht.

Improvisierte Trauerfeier

Ohne Zugang zu Mariannes Wohnung machte Barbara auf eigene Faust einige Freundinnen ausfindig und organisierte eine kleine Trauerfeier.

Trauerblumen

Im Freundeskreis, so Veronique, wird seither immer wieder diskutiert, wie man sich als Alleinstehende:r auf so eine Situation vorbereiten kann. Niemand wolle Freunden, Nachbarn oder anderen Bekannten eine ähnliche Erfahrung zumuten. Niemand wolle, dass sich über Monate hinweg keiner um den Nachlass kümmert. Das hätte auch Marianne nicht gewollt, da seien sich alle einig. Leider habe sie aber keine Vorkehrungen getroffen, um das Geschehene zu verhindern.

Kein Einzelfall

Was Veronique und ihre Freundinnen erlebt haben, ist kein Einzelfall. Es passiert in jeder Stadt und in jeder Gemeinde immer häufiger. Wenn bei einem Todesfall keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird eine Bestattung „von Amts wegen“ organisiert. Auch das Versiegeln der Wohnung ist ein üblicher Vorgang, denn es soll verhindert werden, dass sich Unbefugte am Erbe bereichern. Das Nachlassgericht geht auf die – unter Umständen langwierige – Suche nach möglichen Erben. Bei Bedarf kann es eine Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses anordnen. Im Fall einer Mietwohnung kann der Vermieter als Gläubiger eine solche beantragen.

Die Zahl dieser amtlichen Bestattungen steigt. Allein in Hamburg hat sich deren Zahl innerhalb der letzten 20 Jahren auf 1.500 Fälle pro Jahr (in 2023) fast vervierfacht. Eine bundesweite Statistik dazu gibt es nicht. Die Mitarbeiter:innen der Ordnungsämter müssen dann mühsam herausfinden, welche Beisetzung im Sinne der Verstorbenen ist. Häufig entscheiden sie sich aus Zeit- und Kostengründen für eine Feuerbestattung.

Vorsorge für einen würdevollen Abschied – Vier Tipps

Besser ist es daher, frühzeitig vorzusorgen. Für alleinstehende Menschen kommen Vorsorgevollmachten oft nicht in Frage, da sie im näheren Umfeld keine vertrauenswürdigen Personen kennen.
Unsere Tipps für ähnliche Konstellationen:

Tipp Nr. 1: Eine Kontaktperson wählen

Barbara war für Marianne eine sehr gute Freundin. Sie pflegten täglichen Kontakt. So konnte Barbara wenigstens die Polizei verständigen. Besser noch ist ein Netzwerk von einigen Freundinnen und Bekannten, die gegenseitig aufeinander achten.

Tipp Nr. 2: Wichtige Informationen und Anliegen mitteilen und dokumentieren

Mit einer oder zwei Personen aus dem Netzwerk über die wichtigsten Notfallmaßnahmen sprechen:

  • Gibt es Angehörige und wie sind sie zu erreichen?
  • Welche Wünsche gibt es zu einer Bestattung?
  • Existiert ein Testament und wer verwahrt es?
  • Gibt es einen Notfallordner mit wichtigen Dokumenten und wo ist dieser zu finden?
  • Gibt es jemanden, bei dem ein zweiter Wohnungsschlüssel deponiert ist?

Tipp Nr. 3: Organisation und Bezahlung der Bestattung regeln

Alleinstehende sollten Wünsche zu ihrer Bestattung schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten und ihre Kontaktperson:en für die Durchführung der Bestattung bevollmächtigen.

Sind keine nahen Angehörigen als „Totenfürsorgeberechtigte“ vorhanden, darf eine Feuerbestattung nur auf schriftlich festgelegten Wunsch einer oder eines Verstorbenen stattfinden.

Illustration Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Alleinstehende im Vorfeld, dass und wie die Bestattungskosten beglichen werden.

Tipp Nr. 4: Ein Testament machen

Gerade für Alleinstehende ist es wichtig, in einem Testament ihren Nachlass zu regeln. Hier können sie individuell bestimmen, wer als Erbe oder Erben eingesetzt oder mit Vermächtnissen bedacht werden soll. Das Testament kann beim jeweiligen Amtsgericht verwahrt werden.

Die Erben sind dann verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern. Sie können auch zeitnah den Haushalt auflösen.

Illustration Dokument Stempel

Wer kein Testament machen möchte, sollte wenigstens eine Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse aufstellen. Damit kann unter Umständen verhindert werden, dass eine Wohnung über Monate oder Jahre nicht geräumt werden kann und Kosten auflaufen.

Fazit

Diese Vorsorgeregelungen tragen nicht nur dazu bei, dass Deine eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern sie entlasten auch Dein soziales Umfeld bei einem würdevollen Abschiednehmen.

Lies auch unserer Blogbeitrag: 8 Tipps für Alleinstehende

Hätte Marianne das so gewollt …?

Veronique (72) hat uns über ein bedrückendes Erlebnis aus ihrem Bekanntenkreis berichtet. Ihre alleinstehende Freundin Marianne* ist vor über einem Jahr überraschend verstorben. Noch heute ist deren Wohnung versiegelt, niemand hat Zutritt. Das Nachlassgericht sucht nach potenziellen Erben.

Für Veronique und ihre Freundinnen ist das bisherige Geschehen befremdlich. Sie fragen sich bis heute, wie es dazu hat kommen können und ob Marianne das so gewollt hätte.

Überraschender Todesfall

Marianne sei völlig überraschend verstorben, schreibt Veronique. Sie lebte allein, ohne Partner, ohne Angehörige, hatte aber einen großen Bekannten- und Freundeskreis. Sie war seit Jahren schwer krank, aber trotzdem vital und unternehmungslustig. Nur über Testament, Notfallregelungen und ihren Gesundheitszustand wollte sie nie sprechen.

Das einzige, auf das sich Marianne eingelassen hatte, war ein regelmäßiger Austausch mit einer anderen Freundin Barbara* per SMS, quasi als tägliches gegenseitiges Lebenszeichen. Als dieses ausblieb und Barbara Marianne auch auf anderen Wegen aus ihrem Urlaub nicht erreichen konnte, verständigte sie Polizei und Rettungsdienst. Aus der Sorge um die Freundin wurde die traurige Gewissheit: Marianne war nicht mehr am Leben.

* Die Namen der Beteiligten wurden geändert, um Rückschlüsse zu verhindern.

Zutritt zur Wohnung verwehrt

Was dann folgte, beschäftigt die Freundinnen noch heute. Mariannes Wohnung wurde sofort versiegelt und neue Schlösser montiert, da Angehörige bzw. mögliche Erben unbekannt waren. 

Illustration versiegelte Türe

Das Nachlassgericht hält den Zutritt zur Eigentumswohnung versperrt und sucht seit über einem Jahr nach Erben, inzwischen in der zweiten Ordnung. Die laufenden Kosten werden vom Konto der Verstorbenen abgebucht.

Improvisierte Trauerfeier

Ohne Zugang zu Mariannes Wohnung machte Barbara auf eigene Faust einige Freundinnen ausfindig und organisierte eine kleine Trauerfeier.

Trauerblumen

Im Freundeskreis, so Veronique, wird seither immer wieder diskutiert, wie man sich als Alleinstehende:r auf so eine Situation vorbereiten kann. Niemand wolle Freunden, Nachbarn oder anderen Bekannten eine ähnliche Erfahrung zumuten. Niemand wolle, dass sich über Monate hinweg keiner um den Nachlass kümmert. Das hätte auch Marianne nicht gewollt, da seien sich alle einig. Leider habe sie aber keine Vorkehrungen getroffen, um das Geschehene zu verhindern.

Kein Einzelfall

Was Veronique und ihre Freundinnen erlebt haben, ist kein Einzelfall. Es passiert in jeder Stadt und in jeder Gemeinde immer häufiger. Wenn bei einem Todesfall keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird eine Bestattung „von Amts wegen“ organisiert. Auch das Versiegeln der Wohnung ist ein üblicher Vorgang, denn es soll verhindert werden, dass sich Unbefugte am Erbe bereichern. Das Nachlassgericht geht auf die – unter Umständen langwierige – Suche nach möglichen Erben. Bei Bedarf kann es eine Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses anordnen. Im Fall einer Mietwohnung kann der Vermieter als Gläubiger eine solche beantragen.

Die Zahl dieser amtlichen Bestattungen steigt. Allein in Hamburg hat sich deren Zahl innerhalb der letzten 20 Jahren auf 1.500 Fälle pro Jahr (in 2023) fast vervierfacht. Eine bundesweite Statistik dazu gibt es nicht. Die Mitarbeiter:innen der Ordnungsämter müssen dann mühsam herausfinden, welche Beisetzung im Sinne der Verstorbenen ist. Häufig entscheiden sie sich aus Zeit- und Kostengründen für eine Feuerbestattung.

Vorsorge für einen würdevollen Abschied – Vier Tipps

Besser ist es daher, frühzeitig vorzusorgen. Für alleinstehende Menschen kommen Vorsorgevollmachten oft nicht in Frage, da sie im näheren Umfeld keine vertrauenswürdigen Personen kennen.
Unsere Tipps für ähnliche Konstellationen:

Tipp Nr. 1: Eine Kontaktperson wählen

Barbara war für Marianne eine sehr gute Freundin. Sie pflegten täglichen Kontakt. So konnte Barbara wenigstens die Polizei verständigen. Besser noch ist ein Netzwerk von einigen Freundinnen und Bekannten, die gegenseitig aufeinander achten.

Tipp Nr. 2: Wichtige Informationen und Anliegen mitteilen und dokumentieren

Mit einer oder zwei Personen aus dem Netzwerk über die wichtigsten Notfallmaßnahmen sprechen:

  • Gibt es Angehörige und wie sind sie zu erreichen?
  • Welche Wünsche gibt es zu einer Bestattung?
  • Existiert ein Testament und wer verwahrt es?
  • Gibt es einen Notfallordner mit wichtigen Dokumenten und wo ist dieser zu finden?
  • Gibt es jemanden, bei dem ein zweiter Wohnungsschlüssel deponiert ist?

Tipp Nr. 3: Organisation und Bezahlung der Bestattung regeln

Alleinstehende sollten Wünsche zu ihrer Bestattung schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten und ihre Kontaktperson:en für die Durchführung der Bestattung bevollmächtigen.

Sind keine nahen Angehörigen als „Totenfürsorgeberechtigte“ vorhanden, darf eine Feuerbestattung nur auf schriftlich festgelegten Wunsch einer oder eines Verstorbenen stattfinden.

Illustration Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Alleinstehende im Vorfeld, dass und wie die Bestattungskosten beglichen werden.

Tipp Nr. 4: Ein Testament machen

Gerade für Alleinstehende ist es wichtig, in einem Testament ihren Nachlass zu regeln. Hier können sie individuell bestimmen, wer als Erbe oder Erben eingesetzt oder mit Vermächtnissen bedacht werden soll. Das Testament kann beim jeweiligen Amtsgericht verwahrt werden.

Die Erben sind dann verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern. Sie können auch zeitnah den Haushalt auflösen.

Illustration Dokument Stempel

Wer kein Testament machen möchte, sollte wenigstens eine Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse aufstellen. Damit kann unter Umständen verhindert werden, dass eine Wohnung über Monate oder Jahre nicht geräumt werden kann und Kosten auflaufen.

Fazit

Diese Vorsorgeregelungen tragen nicht nur dazu bei, dass Deine eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern sie entlasten auch Dein soziales Umfeld bei einem würdevollen Abschiednehmen.

Lies auch unserer Blogbeitrag: 8 Tipps für Alleinstehende

Hätte Marianne das so gewollt …?

Veronique (72) hat uns über ein bedrückendes Erlebnis aus ihrem Bekanntenkreis berichtet. Ihre alleinstehende Freundin Marianne* ist vor über einem Jahr überraschend verstorben. Noch heute ist deren Wohnung versiegelt, niemand hat Zutritt. Das Nachlassgericht sucht nach potenziellen Erben.

Für Veronique und ihre Freundinnen ist das bisherige Geschehen befremdlich. Sie fragen sich bis heute, wie es dazu hat kommen können und ob Marianne das so gewollt hätte.

Überraschender Todesfall

Marianne sei völlig überraschend verstorben, schreibt Veronique. Sie lebte allein, ohne Partner, ohne Angehörige, hatte aber einen großen Bekannten- und Freundeskreis. Sie war seit Jahren schwer krank, aber trotzdem vital und unternehmungslustig. Nur über Testament, Notfallregelungen und ihren Gesundheitszustand wollte sie nie sprechen.

Das einzige, auf das sich Marianne eingelassen hatte, war ein regelmäßiger Austausch mit einer anderen Freundin Barbara* per SMS, quasi als tägliches gegenseitiges Lebenszeichen. Als dieses ausblieb und Barbara Marianne auch auf anderen Wegen aus ihrem Urlaub nicht erreichen konnte, verständigte sie Polizei und Rettungsdienst. Aus der Sorge um die Freundin wurde die traurige Gewissheit: Marianne war nicht mehr am Leben.

* Die Namen der Beteiligten wurden geändert, um Rückschlüsse zu verhindern.

Zutritt zur Wohnung verwehrt

Was dann folgte, beschäftigt die Freundinnen noch heute. Mariannes Wohnung wurde sofort versiegelt und neue Schlösser montiert, da Angehörige bzw. mögliche Erben unbekannt waren. 

Illustration versiegelte Türe

Das Nachlassgericht hält den Zutritt zur Eigentumswohnung versperrt und sucht seit über einem Jahr nach Erben, inzwischen in der zweiten Ordnung. Die laufenden Kosten werden vom Konto der Verstorbenen abgebucht.

Improvisierte Trauerfeier

Ohne Zugang zu Mariannes Wohnung machte Barbara auf eigene Faust einige Freundinnen ausfindig und organisierte eine kleine Trauerfeier.

Trauerblumen

Im Freundeskreis, so Veronique, wird seither immer wieder diskutiert, wie man sich als Alleinstehende:r auf so eine Situation vorbereiten kann. Niemand wolle Freunden, Nachbarn oder anderen Bekannten eine ähnliche Erfahrung zumuten. Niemand wolle, dass sich über Monate hinweg keiner um den Nachlass kümmert. Das hätte auch Marianne nicht gewollt, da seien sich alle einig. Leider habe sie aber keine Vorkehrungen getroffen, um das Geschehene zu verhindern.

Kein Einzelfall

Was Veronique und ihre Freundinnen erlebt haben, ist kein Einzelfall. Es passiert in jeder Stadt und in jeder Gemeinde immer häufiger. Wenn bei einem Todesfall keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird eine Bestattung „von Amts wegen“ organisiert. Auch das Versiegeln der Wohnung ist ein üblicher Vorgang, denn es soll verhindert werden, dass sich Unbefugte am Erbe bereichern. Das Nachlassgericht geht auf die – unter Umständen langwierige – Suche nach möglichen Erben. Bei Bedarf kann es eine Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses anordnen. Im Fall einer Mietwohnung kann der Vermieter als Gläubiger eine solche beantragen.

Die Zahl dieser amtlichen Bestattungen steigt. Allein in Hamburg hat sich deren Zahl innerhalb der letzten 20 Jahren auf 1.500 Fälle pro Jahr (in 2023) fast vervierfacht. Eine bundesweite Statistik dazu gibt es nicht. Die Mitarbeiter:innen der Ordnungsämter müssen dann mühsam herausfinden, welche Beisetzung im Sinne der Verstorbenen ist. Häufig entscheiden sie sich aus Zeit- und Kostengründen für eine Feuerbestattung.

Vorsorge für einen würdevollen Abschied – Vier Tipps

Besser ist es daher, frühzeitig vorzusorgen. Für alleinstehende Menschen kommen Vorsorgevollmachten oft nicht in Frage, da sie im näheren Umfeld keine vertrauenswürdigen Personen kennen.
Unsere Tipps für ähnliche Konstellationen:

Tipp Nr. 1: Eine Kontaktperson wählen

Barbara war für Marianne eine sehr gute Freundin. Sie pflegten täglichen Kontakt. So konnte Barbara wenigstens die Polizei verständigen. Besser noch ist ein Netzwerk von einigen Freundinnen und Bekannten, die gegenseitig aufeinander achten.

Tipp Nr. 2: Wichtige Informationen und Anliegen mitteilen und dokumentieren

Mit einer oder zwei Personen aus dem Netzwerk über die wichtigsten Notfallmaßnahmen sprechen:

  • Gibt es Angehörige und wie sind sie zu erreichen?
  • Welche Wünsche gibt es zu einer Bestattung?
  • Existiert ein Testament und wer verwahrt es?
  • Gibt es einen Notfallordner mit wichtigen Dokumenten und wo ist dieser zu finden?
  • Gibt es jemanden, bei dem ein zweiter Wohnungsschlüssel deponiert ist?

Tipp Nr. 3: Organisation und Bezahlung der Bestattung regeln

Alleinstehende sollten Wünsche zu ihrer Bestattung schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten und ihre Kontaktperson:en für die Durchführung der Bestattung bevollmächtigen.

Sind keine nahen Angehörigen als „Totenfürsorgeberechtigte“ vorhanden, darf eine Feuerbestattung nur auf schriftlich festgelegten Wunsch einer oder eines Verstorbenen stattfinden.

Illustration Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Alleinstehende im Vorfeld, dass und wie die Bestattungskosten beglichen werden.

Tipp Nr. 4: Ein Testament machen

Gerade für Alleinstehende ist es wichtig, in einem Testament ihren Nachlass zu regeln. Hier können sie individuell bestimmen, wer als Erbe oder Erben eingesetzt oder mit Vermächtnissen bedacht werden soll. Das Testament kann beim jeweiligen Amtsgericht verwahrt werden.

Die Erben sind dann verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern. Sie können auch zeitnah den Haushalt auflösen.

Illustration Dokument Stempel

Wer kein Testament machen möchte, sollte wenigstens eine Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse aufstellen. Damit kann unter Umständen verhindert werden, dass eine Wohnung über Monate oder Jahre nicht geräumt werden kann und Kosten auflaufen.

Fazit

Diese Vorsorgeregelungen tragen nicht nur dazu bei, dass Deine eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern sie entlasten auch Dein soziales Umfeld bei einem würdevollen Abschiednehmen.

Lies auch unserer Blogbeitrag: 8 Tipps für Alleinstehende

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