aktualisiert: 14. April 2025
In Deutschland leben und arbeiten inzwischen sehr viele Menschen mit den unterschiedlichsten Staatsbürgerschaften. Sie haben Miet- und Arbeitsverträge, Versicherungspolicen, Handyverträge und vieles mehr in Deutschland abgeschlossen.
Auch für ausländische Mitbürger:innen in Deutschland gilt, dass im Fall der eigenen Unfähigkeit zu entscheiden und zu handeln nur eine bevollmächtigte Person die rechtliche Vertretung übernehmen kann.
Bevollmächtigt heißt in diesem Fall: nach deutschem Recht bevollmächtigt oder mit Anerkennung einer im Ausland erstellten Vollmacht. (vgl. dazu auch „Die Haager Konferenz …“ in Deutsche Vorsorgedokumente im Ausland.
Was bedeutet das für Deine Vorsorgedokumente?
Vorsorgedokumente in Deutschland erstellen
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Die einfachste Möglichkeit für ausländische Mitbürger:innen eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen ist es, die deutschen Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu verwenden.
Zur besseren Verständlichkeit werden diese in zweisprachiger Fassung beim Bundesministerium für Justiz für folgende Sprachen zum Download bereitgestellt:
https://www.bmj.de/SiteGlobals/
- deutsch/englisch
- deutsch/französisch
- deutsch/türkisch
- deutsch/russisch
- deutsch/italienisch
- deutsch/ukrainisch
- deutsch/arabisch
- deutsch/spanisch
- deutsch/polnisch
Über das Bayerische Justizministerium / Broschüren ist eine Fassung in deutsch/kroatisch verfügbar.
Formular deutsch/kroatisch
Patientenverfügung
Über den Downloadbereich des Vereins Home Care Berlin e.V. (Landesarbeitsgemeinschafz SAPV-Berlin) wird eine englischsprachige Version der deutschen Patientenverfügung bereitgestellt. Diese Fassung orientiert sich am deutschen Recht.
Wichtiger Hinweis:
Im Internet werden fremdsprachige Fassungen von Patientenverfügungen anderer Staaten gelistet (z.B. Luxemburg, Schweiz). Da sich das jeweilige Landesrecht möglicherweise vom deutschen Recht unterscheidet, sind diese Fassungen in Deutschland unter Umständen nicht wirksam.