Ilustration Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legst Du fest, wie Du in klar definierten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchtest. Sie gilt, wenn Du selbst nicht mehr ansprechbar bist oder die Folgen einer Behandlung nicht mehr beurteilen kannst.

Was Du über die Patientenverfügung wissen solltest

In einer Patientenverfügung kannst Du schriftlich dokumentieren, wie Du in bestimmten Krankheitssituationen oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden möchtest oder welche Behandlungen Du ablehnst.

Die Patientenverfügung spielt erst dann eine Rolle, wenn Du Dich selbst nicht mehr zu Deinen Behandlungswünschen äußern kannst.

Eine schriftliche Patientenverfügung ist mit Deiner Unterschrift und Datum für Ärzt:innen rechtsverbindlich (auch, wenn Du keine:n Bevollmächtigte:n bestimmt hast). Du kannst sie jederzeit ändern oder widerrufen, selbst mündlich oder durch deutliche und klare Reaktionen wie Nicken oder Kopfschütteln.

Wenn Du keine schriftliche Patientenverfügung erstellt hast und eine Situation eintritt, in der Du Dich zu einer medizinischen Behandlung selbst nicht mehr äußern kannst, versuchen die behandelnden Ärzt:innen Deinen mutmaßlichen Willen zu klären.

Dazu sprechen sie mit Deinem oder Deiner Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer:in sowie nahen Angehörigen und u.U. Deinen Ärzt:innen. Dabei werden auch eventuelle frühere mündliche Willensäußerungen berücksichtigt.
 (Gibt es keine:n Bevollmächtigte:n oder rechtliche:n Betreuer:in, so wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.)

Anhand der konkreten Situation wird erörtert, welche Behandlungsschritte medizinisch indiziert (d.h. notwendig und sinnvoll) sind, welche Konsequenzen damit verbunden sind und ob sich Dein mutmaßlicher Wille auf die Behandlungssituation anwenden lässt. Ist dies der Fall, so kann Dein:e rechtliche:r Vertreter:in diesem Willen Geltung verschaffen.

Unproblematisch sind Entscheidungen, bei denen sich behandelnde Ärzt:innen und Angehörige bzw. rechtliche Vertreter:innen im Vorgehen nach dem Patientenwillen einig sind. Eine Behandlung wird dann entweder weitergeführt oder, sofern für sie keine Indikation besteht, abgebrochen.

Bei abweichenden Meinungen entscheidet das Betreuungsgericht. Es versucht seinerseits, den mutmaßlichen Patientenwillen zu klären und kann dann z.B. einen Behandlungsabbruch genehmigen oder verweigern. Man muss davon ausgehen, dass sich die Entscheidungsfindung in diesem Fall über einen längeren Zeitraum erstreckt.

  • Du wahrst Dein Selbstbestimmungsrecht und Deine Würde, denn Deine Patientenverfügung verpflichtet Ärzt:innen, nach Deinem Willen zu handeln.
  • Du hast Dich in gesunden Tagen bereits mit dem Thema befasst, Deine Wünsche und Vorstellungen festgehalten und Dich mit Deinen Nächsten darüber ausgetauscht. So sind sie vorbereitet und können Deinem Willen Geltung verschaffen.
  • Du erleichterst Deinen Angehörigen / Bevollmächtigten oder einem oder einer Betreuer:in in einer Krisensituation, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen, die Deinem Willen entsprechen. Das ist eine große Entlastung.
  • Du kannst entscheiden, in welchen Situationen Dir Lebensqualität wichtiger ist als ein Überleben um jeden Preis.
  • Ist Deine Patientenverfügung zu allgemein oder nicht genau genug formuliert, kann sie u.U. im Bedarfsfall nicht angewendet werden.
  • Es ist sehr schwer, alle potentiellen Situationen vorweg zu nehmen und die Konsequenzen einer Behandlung einzuschätzen. Individuelle Behandlungserfolge können nicht einmal Ärzt:innen sicher prognostizieren.
  • Die Patientenverfügung alleine geht zu wenig auf die Frage ein, welches Leben für einen Menschen lebenswert ist und mit welchen Einschränkungen (z.B. dauerhafte Beatmung oder künstliche Ernährung) man zu leben bereit wäre. Diese Aspekte sollten daher gesondert in einem Beiblatt festgehalten werden („Meine Wertvorstellungen“).
  • Die Patientenverfügung wird nicht schnell genug aufgefunden.

Wenn Deine Patientenverfügung nicht genau auf eine konkrete Situation angewendet werden kann, muss das Behandlungsteam Deinen mutmaßlichen Willen klären. Deine Wertvorstellungen und persönlichen Anschauungen können in Zweifelsfällen wichtige Anhaltspunkte für die Auslegung Deines Willens und Behandlungsentscheidungen geben.

  • Ergänze Deine Patientenverfügung daher mit Angaben zu Wertvorstellungen, religiösen Anschauungen, persönlichen Erfahrungen mit Krankheiten. Beschreibe, was für Dich das Leben lebenswert macht und welche Einschränkungen Du lieber nicht ertragen möchtest. Mache deutlich, wann für Dich Lebensqualität (durch palliativmedizinische Behandlung) wichtiger ist als Überleben um jeden Preis.
  • Leitfragen findest Du in den genannten Broschüren, eine Vorlage zur persönlichen Werteerklärung bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V.

Bei einem akuten Notfall- oder Rettungseinsatz (z.B. bei einem Unfall) werden Ärzt:innen immer alle Maßnahmen ergreifen, um Dein Leben zu retten. In solch einer Situation muss unverzüglich gehandelt werden. Die Beteiligten werden keine Zeit darauf verschwenden, nach einer Patientenverfügung zu suchen.

Die Patientenverfügung wird in der Praxis meist erst für die Entscheidung über weitere Behandlungsmaßnahmen relevant.

  • Leidest Du bereits an einer schweren Erkrankung, so kannst Du Dich in der Patientenverfügung viel konkreter darauf beziehen und Deine Behandlungswünsche für diese konkrete Situation auf einem gesonderten Formblatt festlegen. Sprich mit Deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten darüber und lasse Dich über den Verlauf Deiner Erkrankung aufklären.
  • Über spezifische medizinische Szenarien und Behandlungsmöglichkeiten informieren und beraten auch zunehmend örtliche Hospizvereine oder das am Ort zuständige spezialisierte ambulante Palliativteam (SAPV-Team).

Du beschreibst in Deiner Patientenverfügung, welche Behandlungsmaßnahmen Du in konkreten Situationen wünschst oder ablehnst, wenn Du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist.
Beispielsweise sind das Situationen:

  • am Lebensende
  • wenn Du Dich in einem Sterbeprozess befindest
  • wenn Du an einer schweren Gehirnschädigung oder
  • einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung leidest

Bezogen auf diese Situationen beschreibst Du, welche Maßnahmen Du wünschst bzw. ablehnst, also beispielsweise:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Gabe von Antibiotika
  • Gabe von Blut / Blutbestandteilen

Du kannst in der Patientenverfügung weitere Wünsche aufführen, zum Beispiel:

  • ob Du im Krankenhaus, in einem Hospiz oder am liebsten zu Hause sterben möchtest
  • ob Du einer Organspende zustimmst oder nicht

Folgende Maßnahmen kannst Du nicht verlangen:

  • Strafbare Handlungen wie Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe)
  • Nicht indizierte Maßnahmen, also Behandlungsmaßnahmen, für die es keine ärztliche Indikation gibt

Kombiniere Deine Patientenverfügung wenn möglich mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Nur so können Dein:e Bevollmächtigte:r oder rechtliche:r Betreuer:in in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, falls Deine Patientenverfügung nicht genau auf eine konkrete Situation angewandt werden kann.

Hast Du ausschließlich eine Patientenverfügung, sorge besonders gut dafür, dass sie für den Fall der Fälle gefunden wird (siehe unten). 

Deine Patientenverfügung ist solange gültig, bis Du sie entweder widerrufst, änderst oder Du verstorben bist. 

Änderungen bei Patientenverfügungen sind sehr wahrscheinlich. Wie Du Deine Patientenverfügung formulierst, hängt nicht zuletzt von Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand,  Vorerfahrungen mit einer schweren Erkrankung und Erfahrungen durch die Begegnung mit schwerkranken Menschen ab. Auch über die Jahre kann sich Deine Einstellung zu bestimmten Fragen ändern.

Zunächst gilt Deine Patientenverfügung vor allem in Deutschland, da dafür die nationale Gesetzgebung entscheidend ist. 

Andere Länder haben gemäß ihrer nationalen Rechtsprechung andere Regularien. Zum Teil gibt es ähnliche Dokumente, die jedoch durch Zeugen zu unterzeichnen sind oder die registriert werden müssen.

Hältst Du Dich länger im Ausland auf, solltest Du Dich über die landesspezifischen Vorgaben bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden informieren.

Möchtest Du mehr zu diesem Thema wissen, empfeheln wir Dir unsere Blogbeiträge der Rubrik Ausland.

Eine Patientenverfügung zu erstellen kostet nichts, außer Du nimmst externe Dienstleister in Anspruch. Da Ärztinnen und Ärzte eine Beratung zur Patientenverfügung bisher nicht bei den Krankenkassen abrechnen können, fallen dafür eventuell Gebühren an.

Damit Deine Patientenverfügung im Bedarfsfall gefunden und berücksichtigt wird, solltest Du Deine Angehörigen und Deine Bevollmächtigten oder ggf. Betreuer:innen über Inhalt und Aufbewahrungsort informieren.

In der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste kannst Du ebenfalls den Aufbewahrungsort notieren.

Hast Du mit Deinem Hausarzt oder Deiner Hausärztin die Patientenverfügung besprochen, überlasse ihm oder ihr eine Kopie für seine oder ihre Unterlagen.

Hinterlege die Patientenverfügung in einem Notfall-Ordner zu Hause und führe eine Notfall-Karte mit. Dort vermerkst Du, wo Deine Patientenverfügung zu finden ist.

Wie bei einer Vorsorgevollmacht so ist auch im Fall der Patientenverfügung eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu empfehlen.
(Das Dokument Patientenverfügung selbst wird dort nicht hinterlegt!)

In einer Notfallsituation können Ärzte und Ärztinnen sowie das Betreuungsgericht dort umgehend Informationen abfragen:
– welche Dokumente sind registriert und
– zu wem kann Kontakt aufgenommen werden.
Das kann sehr hilfreich sein, wenn zunächst kein Hinweis auf eine:n Ansprechpartner:in (Angehörige oder Bevollmächtigte:n) gefunden wird.

Die Patientenverfügung gilt mit Deiner Unterschrift ab dem Ausstellungsdatum und muss in Deutschland nicht beglaubigt werden.

Am besten und einfachsten ist es, einen rechtssicheren und aktuellen Vordruck (Formular) zu nutzen. Die Formulierungen sind juristisch geprüft und decken die wichtigsten Bereiche ab.
Eigene Formulierungen bergen die Gefahr, dass die Patientenverfügung nicht anwendbar und ungültig ist. Formulierungen ohne Bezug zu einer bestimmten Situation wie „Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab.“ werden nicht akzeptiert.

Nutze die Vordrucke der unten aufgeführten Broschüren, weitere Informationen findest Du über unsere Literaturliste.

Hast Du weitere Fragen, weil Deine Situation kompliziert ist oder Du zusätzliche Unterstützung brauchst? 

Diese Stellen helfen weiter:

  • Haus- oder Fachärzt:innen
  • Hospizvereine
  • Palliativmediziner:innen oder das örtliche Spezialisierte ambulate Palliativteam (SAPV-Team)
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz
  • Spezialisierte Anwaltskanzleien für Medizinrecht

Bei Informationsvorträgen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht häufig eine Gelegenheit, weitere Ansprechpartner:innen zu erfragen.
Folgende Stellen bieten Informationen:

  • soziale Beratungsstellen, z.B. Pflegestützpunkte
  • Wohlfahrtsverbände, Sozialverband VdK
  • Volkshochschulen
  • Bildungseinrichtungen der Kirchen

Für Interessierte haben wir eine ausführliche Literatur- und Linkliste zusammengestellt.

Diese Vordrucke und Formulare kannst Du verwenden

Die genannten Broschüren und Formulare stellen eine Auswahl dar. Du kannst sie kostenfrei herunterladen. Sie enthalten wichtige Informationen sowie rechtssichere Vordrucke und Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie eine Regelung im Innenverhältnis.

Gedruckte Broschüren sind zum Teil auf Bestellung oder kostenpflichtig im Buchhandel erhältlich.

In unserer Literatur- & Link-Übersicht findest Du weitere Hinweise.

Patientenverfügung

Titel Vorsorge für Unfall Krankheit Alter BJM

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Hrsg. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 21. Auflage, 2023
Formular ab S 39 ff.

Titel Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung LHM

Vorsorge durch
…Vollmacht
…Betreuungsverfügung …Patientenverfügung

Hrsg. LH München, Münchner Betreuungsstelle
Formular ab S 37 ff.

Titelbild der Broschüre Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums

Patientenverfügung
Hrsg. Bundesministerium der Justiz, 2023
Die Broschüre enthält Textbausteine für eine Patientenverfügung.

Illustration für mehrsprachige Vorsorgevollmachten

Zweisprachige Formulare der Patientenverfügung für nicht deutsch sprechende Mitbürger:innen liegen derzeit offiziell nicht vor

persönliche Wertvorstellungen

Titel Patientenschutz DGHS

Patientenschutz- und Vorsorgemappe.
Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), 2023.

Verschiedene Vordrucke, u.a. zu einer Persönlichen Werteerklärung

Weitere Hinweise und Leitfragen zur Erstellung persönlicher Wertvorstellungen findest Du in den oben genannten Broschüren.

Illustration Schritte

Schritt für Schritt zur Patientenverfügung

Ganz allgemein gilt: Vorsorgedokumente zu erstellen ist ein längerfristiger Prozess der inhaltlichen Auseinandersetzung, die Umsetzung selbst gelingt kurzfristig.

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, solltest Du Dir tatsächlich Zeit nehmen. Selbst wenn Du zu einzelnen Themen klare Vorstellungen hast, kann es im Detail schwieriger werden, sich eindeutig zu positionieren. Auch die Auseinandersetzung mit Themen wie Unfall, Krankheit oder Sterben ist alles andere als einfach. Aller Erfahrung nach durchläuft man einen längeren Prozess vom Entschluss, eine Patientenverfügung zu erstellen bis zur letztlichen Umsetzung.

Informationen zu verarbeiten und/oder sich im Gespräch mit anderen Menschen darüber auszutauschen kostet ebenfalls Zeit. Vielen hilft dies jedoch bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

Hast Du Deine Position gefunden, kannst Du mit Hilfe von Formulierungshilfen (Textbausteinen) oder Vordrucken aus den  genannten Broschüren in überschaubarer Zeit (ca. 30 bis 60 Minuten) Deine Patientenverfügung festlegen.

  • Treffe eine Entscheidung, ob Du jetzt eine Patientenverfügung erstellen möchtest!
  • Lade Dir eine Informationsbroschüre mit den Formulierungshilfen (Textbausteinen) oder einen Vordruck herunter.
  • Drucke Dir den Vordruck aus.
  • Lies Dir die Themen in Ruhe durch.
  • Notiere Dir offene Fragen.
  • Versuche, Deine Fragen zu klären. Hilfe findest Du in den Hintergrundinformationen in den Broschüren.

Überlege:

  • Für welche Situationen möchte ich Entscheidungen treffen?
  • Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich für diese Situationen?
    Welche lehne ich ab?

Wenn Du Dir in einigen Punkten unsicher bist, spreche mit Deinem Arzt, deiner Ärztin oder spezialisierten Fachleuten über Deinen Entwurf, um offen gebliebene Fragen zu klären.

  • Nimm Dir etwas Zeit und notiere Dir Deine Wertvorstellungen und Anschauungen. Eine Vorlage für eine persönliche Werteerklärung findest Du bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., Leitfragen in den genannten Broschüren.
  • Beschreibe ggf. Erfahrungen mit schweren Erkrankungen, was für Dich das Leben lebenswert macht und was Du unerträglich findest.

Erstelle Deine Patientenverfügung und Deine zusätzlichen Wertvorstellungen in der Endfassung und unterschreibe sie.

  • Informiere Deine Angehörigen, Vertrauenspersonen und ggf. Bevollmächtigten über Deine Patientenverfügung.
  • Sprich mit ihnen über Deine Haltung und Wertvorstellungen. Sie sollten Deinem Willen auch dann Geltung verschaffen können, wenn die Patientenverfügung nicht genau auf eine spezifische Notfallsituation zutrifft.

Auch wenn Du Dich (noch) nicht auf eine schriftliche Patientenverfügung festlegen möchtest, solltest Du mit nahestehenden Menschen über diese Themen sprechen. Im Notfall werden diese befragt und können Deine Vorstellungen darlegen.

Stelle sicher, dass Deine Patientenverfügung im Notfall gefunden wird:

  • Überlasse Deinem Hausarzt oder Deiner Hausärztin eine Kopie.
  • Informiere Deine Angehörigen, Vertrauenspersonen und ggf. Bevollmächtigten, wo Du Deine Patientenverfügung aufbewahrst.
    In der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste ist dies auf einen Blick ersichtlich.
  • Führe ein Notfallkärtchen mit Dir. Notiere darauf, welche Vorsorgedokumente Du erstellt hast, wer ggf. Dein:e Bevollmächtigte:r ist und wie dieser oder diese zu erreichen ist. Auch im Mobiltelefon lassen sich Notfallkontakte speichern!
  • Registriere Deine Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR).
    Hinweis: Die Patientenverfügung selbst wird dort nicht hinterlegt.

Aktualisierung:

  • Prüfe alle ein bis zwei Jahre, ob die Patientenverfügung noch Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
  • Unterschreibe sie erneut mit aktuellem Datum.
Icon Info i

Gut zu wissen – Gültigkeit

Die Patientenverfügung ist ohne öffentliche Beglaubigung gültig.
Auch eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig.

Aktuelle Rechtsprechung:
Informationen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Patientenverfügungen

Illustration Fatimah

Fathima überlegt:

„Über eine Freundin habe ich mitbekommen, wie ihre Mutter nach einer schweren Hirnverletzung monatelang im Koma lag und künstlich ernährt wurde. Es gab keine Aussicht auf Besserung. Es war eine ganz schwere Zeit und eine große Belastung für alle Angehörigen.

Leider hatte die Mutter mit der Familie nie über so ein Thema gesprochen. Keiner wusste, wie sie in so einer Situation hätte behandelt werden wollen. 

Ich habe gehört, dass man für solche Situationen eine Patientenverfügung schreiben kann. Ich habe sehr klare Wertevorstellungen zu einem für mich menschenwürdigen Leben und ich möchte nicht, dass mir auch so etwas passiert.

Deshalb werde ich meinen Willen jetzt in einer Patientenverfügung festhalten. Meiner besten Freundin hier vor Ort werde ich darüber hinaus eine Vorsorgevollmacht geben, damit sie meinen Patientenwillen durchsetzen kann. Ihr vertraue ich total.“

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