Illustration Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmst Du in gesunden Tagen eine vertraute Person, die Dich im Notfall rechtlich vertreten und für Dich entscheiden darf.

Was Du über die Vorsorgevollmacht wissen solltest

Mit einer Vorsorgevollmacht stellst Du selbstbestimmt sicher, dass eine Person Deines Vertrauens für Dich Entscheidungen treffen kann, wenn Du aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder im Alter dazu nicht mehr in der Lage bist. Diese vertraue Person ist dann Dein:e Bevollmächtigte:r und kann Dich – bezogen auf ihren Umfang – rechtswirksam vertreten.

Die Vorsorgevollmacht zählt zusammen mit der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Jede volljährige und einwilligungsfähige Person kann sie erstellen.

Mit der Vorsorgevollmacht kann Dein:e Bevollmächtigte:r im „Außenverhältnis“ (zum Beispiel bei Ämtern, Behörden, Versicherungen) belegen, dass er oder sie für Dich handeln darf.

In einer Vorsorgevollmacht sollten folgende inhaltliche Bereiche abgedeckt sein, damit Dein:e Bevollmächtigte:r wirklich umfassend handeln kann:

  • Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit
  • Wohnung und Aufenthalt
  • Vermögenssorge, finanzielle Angelegenheiten
  • Post, Telekommunikation, Digitale Medien
  • Behörden, Justiz, Versicherungen
  • Geltungsdauer der Vollmacht, Untervollmacht
  • rechtliche Betreuungswünsche, Bestattung

Eine Generalvollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten ist möglich. Sie umfasst in der Regel die wichtigen Inhalte aus Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Jede volljährige, geschäftsfähige Person kann und sollte eine solche Vorsorgevollmacht erstellen, denn keine andere Person kann Dich automatisch rechtlich vertreten.

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass nahe Familienangehörige im Ernstfall entscheiden können. Doch nicht einmal Ehegatten* ist dies gestattet.

Eine rechtliche Vertretung ist nur möglich für:

  • Eltern als Sorgeberechtigte für ihre minderjährigen Kinder
  • Bevollmächtigte, z.B. durch eine Vorsorge- oder Generalvollmacht
  • Rechtliche Betreuer, die das Betreuungsgericht bestimmt hat

(*Seit 01. Januar 2023 ist eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Jetzt erhalten Ehe- und Lebenspartner:innen ein auf sechs Monate begrenztes gegenseitiges Vertretungsrecht in Belangen der Gesundheitssorge, das „Notvertretungsrecht für Ehegatten„)

Hast Du keine Vorsorgevollmacht erstellt und kannst – aus welchen Gründen auch immer – Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, so setzt das Betreuungsgericht in einem Betreuungsverfahren eine:n rechtliche:n Betreuer:in als Deine:n rechtliche:n Vertreter:in ein. Dies kann ein:e Angehörige:r sein, aber auch eine völlig fremde Person, die Dich und Deine Vorstellungen nicht kennt. Eine rechtliche Betreuung ist zudem mit bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden.

Kennst Du niemanden, dem Du eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchtest, so kannst Du eine Betreuungsverfügung erstellen. Hier legst Du fest, wer als rechtliche:r Betreuer:in für Dich eingesetzt werden soll, welche Wünsche und Vorstellungen Du im Hinblick auf eine rechtliche Betreuung hast oder auch, wer diese Aufgabe auf keinen Fall übernehmen soll.

Damit eine Generalvollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten tatsächlich ohne Einschränkungen wirksam ist, müssen bestimmte Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsfürsorge einzeln konkret aufgeführt werden. Dies sind folgende Maßnahmen:

  • Die Zustimmung zu schwerwiegenden ärztlichen Eingriffen mit Lebensgefahr
  • Eine Behandlungsverweigerung bzw. ein -abbruch z.B. bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen
  • Eine Einwilligung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (einschließlich einer solchen Unterbringung)*
  • Eine Zustimmung zu Organspenden

*Diese Maßnahme ist nur für akute Notfälle gestattet und bedarf einer umgehenden Genehmigung des Betreuungsgerichtes.

Das „Notvertretungsrecht für Ehegatten“ gilt ab 01. Januar 2023. Es sieht ein eingeschränktes Vertretungsrecht für Ehe- und eingetragene Lebensparter:innen vor.

Es gilt nur für Belange der Gesundheitssorge und nur für einen Zeitraum von sechs Monaten. Für andere nahe Angehörige gilt das Vertretungsrecht nicht.

Beispiel: Ein Ehegatte erleidet einen schweren Unfall, liegt im Koma und es bedarf einer Entscheidung über eine künstliche Beatmung.

In einem solchen oder ähnlichen Fall dürfte der andere Ehegatte über den Eingriff entscheiden, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Ehegatten dürfen nicht getrennt voneinander leben (im juristischen Sinn).
  • Der Ehegatte darf dem Vertretungsrecht nicht ausdrücklich widersprochen haben. (Dies kann man im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.)
  • Für keine andere Person ist eine Vorsorgevollmacht ausgestellt worden.
  • Es ist nicht bereits eine rechtliche Betreuung errichtet.

Der vertretungsberechtigte Ehegatte muss dem medizinischen Behandlungsteam per Formular das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigen. Anschließend erhält der oder die berechtigte Vertreter:in eine auf sechs Monate begrenzte Bestätigung. Sie erlaubt nur die Vertretung in Belangen der Gesundheitssorge. Zum Beispiel können Anträge für anschließende Reha-Aufenthalte gestellt werden.

Das „Notvertretungsrecht für Ehegatten“ kann somit eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Sobald weitere Behördenkontakte oder Kontozugriffe nötig werden, kann nur mit einer Vorsorgevollmacht gehandelt werden. Liegt keine umfassende Vollmacht vor oder dauert die Handlungsunfähigkeit eines Ehegatten über sechs Monate an, wird eine rechtliche Betreuung notwendig.

Als Bevollmächtigte:n solltest Du nur jemanden auswählen, zu dem oder der Du absolutes Vertrauen hast. Diese Person muss volljährig und geschäftsfähig sein. Außerdem sollte sie körperlich und seelisch in der Lage sein, Dich und Deine Interessen zu vertreten. Dies ist auch leichter, wenn sie in Deiner Nähe lebt.

Wenn Du keinen Menschen kennst, dem Du bedingungslos vertraust, erstellst Du anstelle einer Vorsorgevollmacht besser eine Betreuungsverfügung.

Ja, das ist möglich. Du solltest aber allen diesen Personen voll und ganz vertrauen.

Bevollmächtigst Du mehrere Personen, hat das Vorteile:
Du verhinderst, dass ein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt wird, wenn Dein:e Bevollmächtigte:r – aus welchen Gründen auch immer – ausfällt oder verstirbt.

Wenn Du mehrere Personen (z.B. Dein:e (Ehe-)Partner:in und Deine Kinder oder zwei gute Freunde) als einzeln vertretungsberechtigt bevollmächtigen willst, ist Folgendes wichtig:

  • Stelle jedem oder jeder Bevollmächtigten eine eigene Vollmacht aus. Sie können dann unabhängig voneinander handeln.

Mehrere Personen zu bevollmächtigen, kann auch Nachteile haben:
Es kann zu Unstimmigkeiten untereinander kommen. Um dies zu verhindern, solltest Du mit allen Bevollmächtigten intern klare Absprachen treffen und schriftlich in einer „Regelung im Innenverhältnis“ festhalten.

Lies dazu auch den folgenden Abschnitt.

Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das Dein:e Bevollmächtigte:r bei Außenstehenden, zum Beispiel bei Ämtern und Behörden, Versicherungen  vorlegt. Sie legitimiert ihn oder sie im Außenverhältnis als Deine:n rechtliche:n Vertreter:in, d.h. dass und in welchen Bereichen er oder sie Dich vertreten darf.

Die Regelung im Innenverhältnis beschreibt, wie die rechtliche Vertretung intern umzusetzen ist.

Beispiele:

  • Du stellst bei mehr als einem:r Bevollmächtigten klar, wer an erster Stelle entscheidet und wer Dich bei Verhinderung dieser Person als nächster, quasi als Ersatzbevollmächtigte:r, rechtlich vertritt.
  • Du kann die Bevollmächtigten auch für unterschiedliche Bereiche bevollmächtigen, zum Beispiel Person A an erster Stelle für Finanzen, dann erst Person B.
    Oder Person B nur für den Gesundheitsbereich und Person A nur für Finanzen.
  • Du beschreibst in dieser Regelung, wie der oder die Bevollmächtigte seine oder ihre Aufgaben zu erfüllen hat. Hier benennst Du Deine Wünsche und Vorstellungen.
  • Du kannst auch festlegen, dass ein:e Bevollmächtigte:r befugt ist, den anderen zu kontrollieren, z.B. im Hinblick auf die finanziellen Angelegenheiten.

Eine Regelung im Innenverhältnis ist kein Bestandteil der Vorsorgevollmacht und sollte gesondert schriftlich festgehalten werden. Vorschläge zur Formulierung findest Du im Bereich „Vordrucke & Formulare“.

Du kannst bei jedem aufgeführten Punkt entscheiden, ob Dein:e Bevollmächtigte:r hier handeln und entscheiden darf oder nicht.

Falls Du einzelne Situationen oder Inhaltsbereiche mit „Nein“ kennzeichnest und später eine solche Situation entsteht, so darf Dein:e Bevollmächtigter hier nicht handeln. Dann muss für diese Situationen eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Deine Vorsorgevollmacht ist solange gültig, bis Du sie entweder widerrufst oder Du verstorben bist. Ist sie auch über den Tod hinaus ausgestellt, so kann Dein:e Bevollmächtigte:r weiterhin handeln, ist jedoch den Erben auskunfts- und rechenschaftspflichtig. 


Falls Dein:e Bevollmächtigte:r verstirbt oder seine oder ihre Bereitschaft zu Deiner rechtlichen Vertretung aufkündigt, wird Deine Vorsorgevollmacht unwirksam. Daher ist es empfehlenswert, eine:n Ersatzbevollmächtigte:n zu bestimmen, um ein Betreuungsverfahren zu verhindern.

Deine Vorsorgevollmacht gilt innerhalb Deutschlands mit Deiner Unterschrift, Ort und Datum für alle aufgeführten Bereiche sofort.

Einschränkungen gibt es bei Banken und Finanzinstituten. Sie verlangen meist Vollmachten auf bankeigenen Formularen, obwohl sie Vorsorgevollmachten laut Rechtsprechung anerkennen müssten.

Weiterhin sollte die Vorsorgevollmacht für bestimmte Handlungen wie Beantragung von Ausweisen und Pässen oder eine Erbausschlagung mindestens öffentlich beglaubigt sein. Für Kreditgeschäfte, Grundstücks-, Immobilien- oder Firmenangelegenheiten empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung bzw. ist diese zwingend nötig.

Weitere Informationen zur öffentlichen Beglaubigung und notariellen Beurkundung

Regelungen zum Betreuungsrecht unterliegen der nationalen Rechtsprechung. Daher gilt Deine deutsche Vorsorgevollmacht nur in Deutschland.

Möchtest Du mehr zu diesem Thema wissen, empfeheln wir Dir unsere Blogbeiträge der Rubrik Ausland.

Der beste Schutz ist ein vollumfängliches Vertrauensverhältnis mit guter Kontaktpflege.

Beim Erstellen der Vollmacht kannst Du bei einzelnen Seiten der Vordrucke auf jeder Seite unten mit Datum unterschreiben oder Du verwendest ein Verbundformular aus einer gedruckten Broschüre. Hier hängen alle Seiten zusammen.

Weiterhin kannst Du die Vorsorgevollmacht zunächst bei Dir zu Hause aufbewahren und dem oder der Bevollmächtigten nur den Aufbewahrungsort nennen. Im Bedarfsfall sollte er oder sie jedoch schnell darauf zugreifen können.

Grundsätzlich ist der oder die Bevollmächtigte Dir als Vollmachtgeber:in rechenschaftspflichtig, d.h. er oder sie muss Dir Auskunft über sein oder ihr Handeln oder finanzielle Verfügungen geben. In der Praxis ist das allerdings selten relevant, wenn Du Deine Angelegenheiten nicht mehr überblickst. Du könntest daher eine weitere Person als Kontrollbevollmächtigte:n bestimmen bzw. bei mehreren Bevollmächtigten in einer Regelung im Innenverhältnis eine Kontrollmöglichkeit festlegen.

Du kannst die Vollmacht im Übrigen jederzeit zurückziehen bzw. zurückfordern, wenn Du sie schon ausgehändigt hast. Wenn sich Deine Lebenssituation geändert hat, kannst Du jederzeit eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen. Dann solltest Du früher erstellte Vollmachten auf jeden Fall zurückfordern. Im Streitfall kann Dir das Betreuungsgericht helfen.

Du solltest Deine Vorsorgevollmacht so aufbewahren, dass sie der oder die Bevollmächtigte im Bedarfsfall schnell finden kann. Am besten informierst Du ihn oder sie nicht nur über den Aufbewahrungsort, sondern auch über weitere Unterlagen und Dokumente. Mit der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste kannst Du einen guten Überblick für den Bevollmächtigten erstellen.

Führe ein Notfallkärtchen mit wichtigen Angaben zum oder zur Bevollmächtigten mit und speichere Notfallkontakte in Deinem Handy.

Zudem gibt es die empfehlenswerte Möglichkeit, alle Deine Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR)  gegen eine geringe Gebühr registrieren zu lassen.
(Die Dokumente selbst werden dort nicht hinterlegt!)

In einer Notfallsituation können Ärzte und Ärztinnen sowie das Betreuungsgericht dort umgehend Informationen abfragen:

  • welche Dokumente sind registriert und
  • zu wem kann Kontakt aufgenommen werden

Das kann sehr hilfreich sein, wenn zunächst kein Hinweis auf eine:n Ansprechpartner:in (Angehörige oder Bevollmächtigte:n) gefunden wird.

Am besten und einfachsten ist es, einen rechtssicheren und aktuellen Vordruck (Formular) zu nutzen. Die Formulierungen sind juristisch geprüft und lauten inzwischen sehr ähnlich. Eigene Formulierungen bergen Fehlerquellen, die die Vollmacht eventuell in ihrer Gültigkeit einschränken.

Ob Du das Formular öffentlich beglaubigen oder besser eine notariell beurkundete Vollmacht erstellen lassen solltest, kannst Du hier nachlesen.

Hast Du weitere Fragen, weil Deine Situation kompliziert ist oder Du zusätzliche Unterstützung brauchst? 
Diese Stellen helfen weiter:

Für Interessierte haben wir eine ausführliche Literatur- und Linkliste zusammengestellt.

Diese Vordrucke und Formulare kannst Du verwenden

Die genannten Broschüren und Formulare stellen eine Auswahl dar. Du kannst sie kostenfrei herunterladen. Sie enthalten wichtige Informationen sowie rechtssichere Vordrucke und Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie eine Regelung im Innenverhältnis.

Gedruckte Broschüren sind zum Teil auf Bestellung oder kostenpflichtig im Buchhandel erhältlich.

In unserer Literatur- & Link-Übersicht findest Du weitere Hinweise.

Vorsorgevollmacht

Titel Vorsorge für Unfall Krankheit Alter BJM

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Hrsg. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 21. Auflage, 2023
Formular ab S 31 ff.

Titel Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung LHM
Vorsorge durch …Vollmacht
…Betreuungsverfügung …Patientenverfügung
Hrsg. LH München, Münchner Betreuungsstelle Formular ab S 17 ff.

Betreuungsrecht
Hrsg. Bundesministerium der Justiz, 2023, S 61 ff

Nur Formular

Illustration für mehrsprachige Vorsorgevollmachten

Zweisprachige Formulare der Vorsorgevollmacht für nicht deutsch sprechende Mitbürger:innen
Hrsg. Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Deutsch /
Englisch, Französich, Türkisch, Russisch, Italienisch, Ukrainisch, Arabisch, Spanisch, Polnisch

Deutsch / Kroatisch
Hrsg. Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Regelung im Innenverhältnis

Der große Vorsorgeberater.
Hrsg. Bayer.  Staatsministerium der Justiz,
4. Auflage, 2023,

Vordruck zur Regelung im Innenverhältnis im Formularteil ab S 128.

Titel Vorsorgestet Stiftung Warentest

Das Formular-Set
der Stiftung Warentest

enthält u.a. einen Vordruck zur Regelung im Innenverhältnis.

Über den Link:
kostenfreier Download der Formulare

Illustration Schritte

Schritt für Schritt zur Vorsorgevollmacht

Ganz allgemein gilt: Vorsorgedokumente zu erstellen ist ein längerfristiger Prozess der inhaltlichen Auseinandersetzung, die Umsetzung selbst gelingt kurzfristig und schnell.

Eine Vorsorgevollmacht kannst Du mit Hilfe verfügbarer rechtssicherer Formularvordrucke in kurzer Zeit (ca. 10 bis 15 Minuten) erstellen.

Mehr Zeit und auch Überwindung kostet es wahrscheinlich, Dich im Vorfeld  umfassend zu informieren und mit Themen wie Unfall, Krankheit oder Sterben auseinanderzusetzen. Die Vorstellung, dass man nicht mehr handlungsfähig sein könnte, ist für die allermeisten Menschen sehr beunruhigend und weit weg. Andererseits kann es auch sehr entlastend sein zu wissen, wer in einem solchen Fall handeln darf. Sich in gesunden Tagen mit diesem Thema zu beschäftigen, nimmt den Druck von allen Beteiligten.

Natürlich braucht es auch Zeit, sich zu überlegen, wem Du so sehr vertraust, dass Du ihn oder sie als Bevollmächtigte:n einsetzen möchtest. Du musst diesen Menschen fragen, ob er oder sie dazu bereit ist und ihm oder ihr Informationen über Deine Angelegenheiten und Ansichten mitteilen.

  • Treffe eine Entscheidung, ob Du jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen möchtest!
  • Sind Deine persönlichen Voraussetzungen gegeben, d.h. Du hast eine Vertrauensperson?
  • Überdenke Deine Vorbehalte und Hinderungsgründe, die Dich vom Vorsorgen abhalten. Räume sie aus dem Weg. 

Lies dazu auch unsere Blogartikel:
„Vorsorgevollmacht? Mach ich später …“ und
„Vorsorgevollmacht? So gehe ich es jetzt an!“

  • Lade Dir eine Informationsbroschüre mit einem Vordruck herunter.
  • Drucke Dir den Vordruck aus.
  • Drucke Dir die Anregung für die Formulierung einer Regelung im Innenverhältnis aus.
  • Lies Dir die Themen in Ruhe durch.
  • Notiere Dir offene Fragen.
  • Versuche, mit Hilfe der Informationen in der Broschüre oder hier im Informationsteil Deine Fragen zu klären.
  • Nutze auch Beratungsangebote Deiner Gemeinde oder Kommune. Zuständig sind Betreuungsstellen, -behörden oder Betreuungsvereine.

Überlege Dir:

  • Welchem Menschen bzw. welchen Menschen vertraue ich absolut?
  • Will ich diese:n Menschen als Bevollmächtigte:n einsetzen?
  • Werden sie meine Wünsche und Vorstellungen vertreten und ihnen Geltung verschaffen, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin.
  • Sind diese Menschen körperlich und seelisch geeignet, mich zu vertreten?
  • Hast Du mehrere vertraute Menschen im Blick: Wer soll in welcher Reihenfolge und eventuell für bestimmte Bereiche vorrangig entscheiden? Du kannst dies später in einer Regelung im Innenverhältnis festhalten.
  • Suche das Gespräch mit der oder den Personen Deines Vertrauens.
  • Frage nach, ob sie Deine Bevollmächtigung annehmen würden.
  • Bespreche mit ihr oder Ihnen, was Dir wichtig ist und welche Wünsche sie umsetzen sollen.
  • Klärt miteinander offene Fragen.
  • Erleichtere Deinen Bevollmächtigten die Aufgabe, indem Du Ordnung in Deine Unterlagen bringst. Mit der Regle-Deinen-Kram.de Übersichtsliste schaffst Du den idealen Überblick.
  • Fülle den Vordruck aus und ergänze einzelne Angaben bei Bedarf
  • Bei mehreren Bevollmächtigten: Halte in der Regelung im Innenverhältnis fest, wie der oder die Bevollmächtigte:n Deine Wünsche umsetzen soll bzw. sollen und in welcher Reihenfolge mehrere Bevollmächtigte entscheiden.
  • Lege fest, ob und wer ggf. eine Kontrollfunktion wofür übernehmen soll.
  • Unterschreibe die Vollmacht.
    Bei losen Blättern am besten unten auf jeder Seite. Mit der zusätzlichen Unterschrift des Bevollmächtigten gehst Du sicher, dass er oder sie auch informiert ist. Gesetzlich ist diese Unterschrift aber nicht nötig.
  • Informiere nahestehende Personen und enge Freunde, dass Du eine Vorsorgevollmacht erstellt hat und wer bevollmächtigt ist.
  • Deine Vorsorgevollmacht gilt sofort und unbegrenzt, bis zum Widerruf oder einer Änderung.
  • Banken erkennen die Vorsorgevollmacht oft nicht an, obwohl sie es müssten. Erkundige Dich daher bei Deiner Bank und erteile Deinen Bevollmächtigten gegebenenfalls Vollmacht auf bankeigenen Formularen. Die Bevollmächtigten müssen mit anwesend sein.
  • Sollen Bevollmächtigte für Dich Ausweis und Pass beantragen oder ein (verschuldetes) Erbe ausschlagen können: Lasse die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen.
  • Sollen die Bevollmächtigten Kreditgeschäfte tätigen oder bei Firmenangelegenheiten entscheiden dürfen, so ist die notarielle Beurkundung nötig. Sie empfiehlt sich auch bei Immobilienbesitz.

Weitere Informationen zum Thema Beglaubigung und Beurkundung

Stelle sicher, dass im Notfall mindestens ein:e Bevollmächtigte:r informiert werden kann:

  • Führe ein Notfallkärtchen mit Dir. Notiere darauf, welche Vorsorgedokumente Du erstellt hast, wer ggf. Dein:e Bevollmächtigte:r ist und wie diese:r zu erreichen ist. Auch im Mobiltelefon lassen sich Notfallkontakte speichern!
  • Deine Bevollmächtigten müssen bei Bedarf Zugriff auf die Vorsorgevollmacht im Original haben.
  • Erstelle zu Hause einen Notfall-Ordner mit den wichtigsten Unterlagen und lege die Vorsorgevollmacht dort ab.
  • Lasse die Vorsorgevollmacht (sowie Betreuungs- und Patientenverfügung) im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registieren.
    Hinweis: Die Vorsorgevollmacht selbst wird dort nicht hinterlegt.

Wir empfehlen:

  • Prüfe alle ein bis zwei Jahre, ob die Vollmacht noch Deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
  • Unterschreibe die Vollmacht erneut mit aktuellem Datum.
  • Falls Du etwas ändern möchtest:
    Vernichte die ursprüngliche Vollmacht und stelle sie neu aus. Informiere die betroffenen Personen. Denke dabei auch an die Bank und das Vorsorgeregister.
Icon Info i

Gut zu wissen – Gültigkeit

In den meisten Fällen gilt Deine Vorsorgevollmacht ohne eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung. Die folgenden Übersicht zeigt wofür diese gut oder nötig sind, wo die Unterschiede liegen und welche Kosten damit verbunden sind.

Öffentliche Beglaubigung

Illustration Dokument Stempel

Möglich bei Betreuungsstellen oder Betreuungsbehörden sowie im Notariat.
Nur die Unterschrift wird anhand Deines Ausweises geprüft, nicht der Inhalt.

Icon Pragraph

Nötig für:

  • Ausweis- und Passangelegenheiten
  • Ausschlagung eines Erbes
Illustration Icon Kosten
  • 10 € pro Dokument bei den Betreuungsstellen oder -behörden
  • 20 € – 70 € plus MwSt & Auslagen (abhängig vom Vermögen) im Notariat

Notarielle Beurkundung

Illustration Dokument Beurkundung

Möglich nur im Notariat.
Der Inhalt wird individuell in einer eigenen Urkunde erstellt und die Geschäftsfähigkeit geprüft.

Icon Pragraph

Nötig für alle Angelegenheiten, die der notariellen Beurkundung bedürfen, besonders

  • Aufnahme von Krediten
  • Grundstücks- und Immobilien-umschreibungen
  • Firmen- /Unternehmens-angelegenheiten
Illustration Icon Kosten
  • 75 € – 1.735 € plus MwSt & Auslagen (abhängig vom Vermögen)

Die notarielle Beurkundung ist die Form mit der höchsten Rechtssicherheit. Da die Urkunde registriert wird, kann sie bei Verlust immer wieder neu erstellt werden.

Illustration Carola

Carola ist folgendes passiert:

„Vor kurzem lag mein Vater Robert nach einem Fahrrad-Unfall im Krankenhaus. Für eine Weile war er nicht ansprechbar und strak verwirrt. Ich war wirklich erschrocken, dass man mir als Tochter keine genaue Auskunft über Papas Zustand gegeben hat. Auch über weitere Behandlungsschritte hätte ich nicht entscheiden dürfen. Hierfür hätte ich eine Vorsorgevollmacht gebraucht!

Zum Glück war mein Vater recht bald wieder klar und ansprechbar. Er konnte selbst entscheiden und alles ist glimpflich ausgegangen. Doch diese Situation hat mir wirklich zu denken gegeben.

Wir haben die Situation anschließend gleich besprochen. Auch Papa war es wichtig mir eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Damit kann ich in Zukunft im Notfall für ihn entscheiden und handeln. Eine rechtliche Betreuung können wir so vermeiden.

Auch mein Mann John und ich werden das jetzt regeln, Wir haben zwar erfahren, dass es ein Notvertretungsrecht für Ehepartner gibt, dieses aber nur sehr eingeschränkt gilt.“

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