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Vorsorgedokumente

Ein Überblick

Vorsorgedokumente

Ein Überblick

Informationen über Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung helfen bei der Orientierung und Entscheidung, wie Du bei Deiner Vorsorge für Notfälle vorgehen kannst.

Verstehe die rechtlichen Hintergründe aus dem Betreuungsgesetz, was im Ausland zu beachten ist und welche Möglichkeiten das Zentrale Vorsorgeregister bietet.

Geht es um Deine Nächsten, werden weitere Themen wichtig: Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht für Deine minderjährigen Kindern und Dein Testament, damit Deine Lieben so abgesichert sind, wie Du es Dir vorstellst.

In unserer Literaturliste findest Du hilfreiche Leseempfehlungen, Vordrucke und Formulare sowie weiterführende Links.

Für Dich selbst ...

  • Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kümmerst Du Dich um Deine eigene Vorsorge zu Deinen Lebzeiten.
  • Mit diesen Vorausverfügungen sicherst Du Dir ein Höchstmaß an Selbstbestimmung für Situationen wie Unfall, Krankheit oder Alter, in denen Du Dich zu Deinen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst äußern oder über sie entscheiden kannst.
  • Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, Vorsorgedokumente zu erstellen. Sie helfen Dir aber, dass Deine Wünsche und Vorstellungen rechtsverbindlich umgesetzt werden können.
  • Du kannst alle Deine Vorsorgedokumente jederzeit ändern oder widerrufen.

Rechtliche Vorsorge

Medizinische Vorsorge

Rechtliche Vorsorge

Illustration Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Du ermächtigst in gesunden Tagen eine Person Deines Vertrauens für Dich zu entscheiden und zu handeln, falls Du aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder im hohen Alter nicht mehr selbst über Deine eigenen Angelegenheiten entscheiden kannst.

Mit einer Vorsorgevollmacht regelst Du Deine Angelegenheiten selbstbestimmt.

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Bei Bedarf SOFORT gültig

Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle, außer sie wird explizit vereinbart

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

Das bedeutet: Du musst Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vornehmen können.

Illustration Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Hast Du keine Vorsorgevollmacht erteilt und bist nicht mehr in der Lage, Deine Angelegenheiten selbst zu regeln, so setzt das sogenannte Betreuungsgericht für Dich eine:n rechtliche:n Vertreter:in ein.

Mit einer Betreuungsverfügung schlägst Du selbst eine Person vor, die im Fall der Fälle als Dein:e rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll.

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Gilt SPÄTER, als Handlungsanweisung im Betreuungsverfahren

Rechtliche Betreuer:innen unterliegen der Kontrolle des Betreuungsgerichtes

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

Medizinische Vorsorge

Patientenverfügung

Hier legst Du schriftlich fest, wie Du medizinisch behandelt werden möchtest, wenn Du dazu selbst keine Auskunft mehr geben kannst. Sie hilft, dass Deine Wünsche rechtswirksam berücksichtigt werden.

Mit einer Patientenverfügung wahrst Du Dein Recht auf Selbstbestimmung und entlastest Deine Angehörigen.

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Bei Bedarf SOFORT gültig als Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

Das bedeutet: Du musst die Tragweite Deiner Entscheidung zu einer medizinischen Behandlung erfassen können.

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Bei Bedarf SOFORT gültig

Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle, außer sie wird explizit vereinbart

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

Das bedeutet: Du musst Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vornehmen können.

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Gilt SPÄTER, als Handlungsanweisung im Betreuungsverfahren

Rechtliche Betreuer:innen unterliegen der Kontrolle des Betreuungsgerichtes

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

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Bei Bedarf SOFORT gültig als Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte

Für die Erstellung gilt:
Du musst volljährig und geschäftsfähig sein.

Das bedeutet: Du musst die Tragweite Deiner Entscheidung zu einer medizinischen Behandlung erfassen können.

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Gut zu wissen – Rechtliches

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt im seit dem 01. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz, dass Dich keine andere Person automatisch rechtlich vertreten kann, wenn Du Deine Angelegenheiten z.B. aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst regeln kannst.

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass nahe Familienangehörige im Ernstfall entscheiden können. Doch nicht einmal Ehegatten ist dies vollumfänglich gestattet.

Eine rechtliche Vertretung ist nur möglich für:

  • Eltern als Sorgeberechtigte für ihre minderjährigen Kinder
  • Bevollmächtigte, z.B. durch eine Vorsorge- oder Generalvollmacht
  • Rechtliche Betreuer:innen, die das Betreuungsgericht bestimmt hat

(§ 1814 BGB, Gesetze im Internet)

Seit der Reform des Betreuungsgesetzes (ab 01. Januar 2023) gilt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebensparter:innen.

Es ist ein eingeschränktes Vertretungsrecht

  • in akuten Krankheitssituationen in Gesundheitsangelegenheiten
  • befristet auf sechs Monate

Es ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die die behandelnden Ärztinnen und Ärzte abfragen müssen (vgl. Formblatt Zentrales Vorsorgeregister ZVR, Punkt 5)

Anderen nahen Angehörigen wie erwachsenen Kindern oder Geschwistern steht dieses Recht nicht zu. Es ist daher in vielen Fällen nicht ausreichend, sich darauf zu verlassen.

Mehr Informationen in unserem Blog-Artikel zur Reform des Betreuungsrechts 2023.

Die deutschen Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung) gelten nur in Deutschland und basieren auf dem deutschen Betreuungsrecht.

Europäische und außereuropäische Länder haben eine jeweils eigene nationale Gesetzgebung und daher unterschiedliche Regelungen.

Näheres erfährst Du in unseren Blogbeiträgen zum Thema Ausland.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer wurde 2004 durch Regierungsauftrag geschaffen, um Vorsorgedokumente zentral zu erfassen. Es dient dazu, Betreuungsgerichten sowie Ärztinnen und Ärzten eine schnelle Abfrage über das Vorliegen von Vorsorgeverfügungen in Notfällen zu ermöglichen.

Das Vorsorgeregister steht unter staatlicher Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und arbeitet in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft nicht gewinnorientiert.

Bürgerinnen und Bürger können im ZVR ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie einen eventuellen Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht registieren lassen. Eine geringe einmalige Gebühr wird dafür fällig.

Wird eine Vorsorgevollmacht notariell erstellt und beurkundet, veranlasst der oder die Notar:in die Eintragung automatisch (2024 bei über 80% der Neueintragungen).

Seit Bestehen des Registers wurden mittlerweile 6,5 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert.

Die Internetseite des ZVR bietet umfangreiche Informationen, Anleitungen und Formulare (auch fremdsprachliche) zur Registrierung für Privatpersonen.

Für Deine Nächsten ...

Wenn Du handlungsunfähig bist oder verstirbst, hat dies nicht nur gravierende emotionale Auswirkungen auf Deine Nächsten, sondern auch rechtliche Folgen. Minderjährige Kinder brauchen verlässliche Fürsorge. Fallen alle Sorgeberechtigten aus, bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Im Todesfall fällt ohne testamentarische Regelungen der Nachlass an die gesetzlichen Erben.

Sorgerechtsvollmacht und Sorgerechtsverfügung

  • Mit einer Sorgerechtsverfügung und/oder Sorgerechtsvollmacht sorgst Du zu Deinen Lebzeiten für Deine minderjährigen Kinder vor. Die Dokumente gelten für den Fall, dass kein sorgeberechtigter Elternteil mehr das Sorgerecht dauerhaft ausüben kann, zum Beispiel bei Krankheit oder Tod.
  • Mit diesen Vorausverfügungen benennst Du einen Vormund, bei dem Du Deine Kinder im Ernstfall am Besten aufgehoben weißt.
  • Jede:r Sorgeberechtigte kann solche Verfügungen erstellen.
  • Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, diese Verfügungen zu erstellen. Sie helfen Dir aber, dass Deine Wünsche und Vorstellungen zur Geltung kommen.
  • Du kannst diese Verfügungen jederzeit ändern oder widerrufen.

WICHTIG:

Auch wenn Du selbst für Deine Belange Bevollmächtigte bestimmt hast, haben diese keine Rechte im Hinblick auf Deine minderjährigen Kinder! Geht es um das Sorgerecht, wird immer das Familiengericht eingeschaltet.

Testament

  • Mit einem Testament bestimmst Du, wer nach Deinem Tod zu Deinen Erben wird. Du sichert damit die Personen ab, die Dir wichtig sind.
  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Bei unverheirateten und/oder kinderlosen Paaren, in Patchwork-Familien und anderen nicht-traditionellen Konstellationen kann dies zu unerwünschten Folgen führen.
  • Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, ein Testament zu erstellen. Es hilft Dir aber, dass Deine Wünsche und Vorstellungen bezüglich Deiner minderjährigen Kinder oder Deiner Nächsten rechtsverbindlich umgesetzt werden können.
  • Du kannst Dein Testament jederzeit ändern oder widerrufen.

Vorsorge für minderjährige Kinder

Vorsorge für Deine Nächsten

Vorsorge für minderjährige Kinder

zu Lebzeiten

nach dem Tod

nach dem Tod

zu Lebzeiten

Illustration Sorgerechtsvollmacht

Sorgerechtsvollmacht

Mit der Sorgerechtsvollmacht überträgst Du einer Person Deines Vertrauens zu Deinen Lebzeiten stellvertretend das Sorgerecht, wenn Du dieses – aus welchen Gründen auch immer – nicht (mehr) selbst ausüben kannst.

Mit einer Sorgerechtsvollmacht regelst Du, wer Dich zu Deinen Lebzeiten beim Sorgerecht vertreten darf.

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Bei Bedarf SOFORT gültig

Sorgerechtsvollmacht und -verfügung können in einem Dokument zusammengeführt werden.

Strenge Formvorschriften beachten! (handschriftlich, genaue Namensangaben)

Vorsorge für
minderjährige Kinder

Nach dem Tod

Illustration Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Hier regeln die Eltern im Voraus, wer im Fall ihres Todes das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder erhalten soll. Sie benennen einen Vormund, den das Familiengericht einsetzen soll.

Mit einer Sorgerechtsverfügung übernimmst Du Verantwortung für Deine Kinder auch nach Deinem Tod.

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Gilt SPÄTER, im Todesfall als Handlungsanweisung für das Familiengericht

Sorgerechtsvollmacht und -verfügung können in einem Dokument zusammengeführt werden.

Strenge Formvorschriften beachten! (handschriftlich, genaue Namensangaben)

Vorsorge für die nächsten

nach dem Tod

Illustration Dokument Stempel

Testament

Für den Todesfall bestimmst Du mit Deinem Testament individuell, wen Du als Erben einsetzen möchtest und welche weiteren Bestimmungen gelten sollen.

Mit einem Testament verhinderst Du unerwünschte Erbfolgen, die sich aufgrund Deiner individuellen Situation ergeben können. Du sicherst die Angehörigen ab, die Dir wichtig sind.

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Gilt SPÄTER, im Todesfall

Strenge Formvorschriften beachten!

(handschriftlich, genaue Namensangaben)

Bei komplexen Sachverhalten notariell erstellen lassen!

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Bei Bedarf SOFORT gültig

Sorgerechtsvollmacht und -verfügung können in einem Dokument zusammengeführt werden.

Strenge Formvorschriften beachten! (handschriftlich, genaue Namensangaben)

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Gilt SPÄTER, im Todesfall als Handlungsanweisung für das Familiengericht

Sorgerechtsvollmacht und -verfügung können in einem Dokument zusammengeführt werden.

Strenge Formvorschriften beachten! (handschriftlich, genaue Namensangaben)

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Gilt SPÄTER, im Todesfall

Strenge Formvorschriften beachten!

(handschriftlich, genaue Namensangaben)

Bei komplexen Sachverhalten notariell erstellen lassen!

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