Porträt von Frieda Kahlo auf einer Hauswand in London

Vorsorgedokumente im Ausland erstellen

aktualisiert: 22. März 2022

Eine Alternative zur Anerkennung deutscher Vorsorgedokumente kann sein, neue Vorsorgedokumente im Ausland nach dem jeweiligen Landesrecht zu erstellen. Dies könnte dann angebracht sein, wenn man vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebt und/oder arbeitet und sich für Notfälle absichern möchte, in denen man seine Angelegenheiten nicht (mehr) regeln kann.

In diesem Fall muss man sich über die Rechtsordnungen des jeweiligen Landes zum Thema Vorsorgedokumente informieren und zum jeweiligen Vorgehen recherchieren. Hilfreich dabei sind die Übersichten und Datenbanken der europäischen und internationalen Notarvereinigungen.

Eine weitere Quelle zur Vorabinformation ist das Forschungsinstitut für Internationales Betreuungsrecht, das auf seiner Internetseite deutschsprachige Informationen zu mehr als 30 Ländern zusammengetragen hat. Die Informationen stammen zum Teil von Anwaltskanzleien der jeweiligen Länder. Es gibt keine konkreten Hinweise zur Aktualität oder das Erstellungsdatum der Informationen.

Datenbanken von Notarvereinigungen

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (European Notarial Network) unterstützt von der Europäischen Kommission betreibt das Europäische Vorsorge-Portal, das in drei Sprachen (DE*, FR, EN) über Schutzmaßnahmen für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene in 22 europäischen Ländern der EU informiert.

* Angaben in DE sind nur im Hinblick auf Minderjährige verfügbar, Regelungen für Erwachsene können nur in EN oder FR abgerufen werden. (Stand: 03/2022)

So lässt sich über eine Datenbank u.a. herausfinden, ob die jeweilige Rechtsordnung der Länder so etwas wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen vorsehen.

Für folgende Länder ist die Abfrage möglich:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Über die dreisprachige (EN, FR, ES) Internetseite der Internationalen Union der Notariate (International Union of Notaries) können diese Informationen für weitere 12, nicht der Europäischen Union angehörende Länder Europas abgerufen werden.

Die länderspezifischen Angaben sind dabei nur in englisch und/oder französich verfügbar für:
Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Georgien, Kosovo, Macedonien, Montenegro, Russland, Schweiz, Türkei, Ukaine.

Welche Bezeichnungen werden im Ausland verwendet?

Wie heißen die mit der deutschen Vorsorgevollmacht vergleichbaren Dokumente in anderen Ländern? Wer tiefer in die Materie einsteigen und sich in der Landessprache informieren möchte welche Möglichkeiten der Vorabverfügungen in einzelnen Ländern möglich sind, muss wissen wonach er sucht. Anhaltspunkte findet man meist über die Internetseiten der jeweiligen Regierungs-, Justiz- oder  Gesundheitsbehörde des betreffenden Landes.

Achtung: In der folgenden Übersicht sind mögliche “Schlagworte” für die Informationssuche  genannt. Die in Klammern aufgeführten “Übersetzungen” dürfen keinesfalls als äquivalente Begriffe zu den deutschen Vorsorgedokumenten verstanden werden. Die Bestimmungen zur Form der Dokumente, zu erforderlichen “Zeugen” oder Registrierungspflichten sind in den einzelnen Ländern extrem unterschiedlich!

Nachfolgend weitere Informationen zu einigen Ländern
(Die ausgewählten Links stellen keine Empfehlung dar, sondern sind nur als Ausgangspunkt für eigene Recherchen gedacht, Stand: 02/2021):

Land

“Schlagworte”

weitere Infos:

🇧🇪   Belgien

le mandat (Vollmacht),
la protection extrajudiciaire (außergerichtlicher Schutz),
la protection judiciaire (gerichtlicher Schutz), l’administrateur (Betreuer)

Broschüre (DE):
„Wie schütze ich meine Person und mein Vermögen, wenn ich dazu alleine nicht (mehr) imstande bin?“

>>pdf-Download der Broschüre

🇬🇧   England

Lasting Power of Attorney (LPA) (Vorsorgevollmacht),
Advance Directive / Living Will (Patientenverfügung),
Deputy (Betreuer),
Court of Protection (Betreuungsgericht)

Weitere Informationen über Kanzlei „Cross Channel Lawyers“.

Musterformulare für LPA:
https://www.gov.uk

Musterformular und Informationen für Patientenverfügung z.B. über den Verein Compassion in Dying:
>>pdf-Download des Formulars

🇬🇧   Schottland

power of attorney (Vorsorgevollmacht),
guardianship (Betreuung),
Adult support and protection (Unterstützung und Schutz von Erwachsenen)

Informationsbroschüre der schottischen Regierung über:
https://www.gov.scot

Weitere Internetseite:
publicguardian-scotland.gov.uk

🇬🇧   Wales

authority to act /power of attorney (Vorsorgevollmacht),
trusted adviser (Bevollmächtigter)

Informationen der Walisischen Regierung:
https://gov.wales

🇫🇷   Frankreich

Mandat de protection future (Vorsorgevollmacht),
directives anticipées /testament de vie (Patientenverfügung)

Informationen über die offizielle Internetseite der französischen Verwaltung
https://www.service-public.fr

🇮🇹   Italien

la rappresentanzia legale (Gesetzlicher Vertretung),
interdetto (nicht geschäftsfähig),
testamento biologico / biotestamento / Dispositioni anticipate di trattamento -DAT (Patientenverfügung)

Informationen über die Vorausverfügung zur medizinischen Behandlung (Patientenverfügung) über das
Ministero della Salute (Italienisches Gesundheitsministerium)
http://www.salute.gov.it

oder einer in Deutsch und Italienisch verfügbaren Broschüre der autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Stand: 2020):

>>pdf-Download der Broschüre (it)
Broschüre (d)

>>pdf-Formular DAT von Unionecenturiati

Weitere Informationen unter “La Legge per tutti” (Gesetz für Alle):
Thema “Legale Rappresentante”

Thema “Testamento Biologico”

🇳🇱   Niederlande

levenstestament (Art notarielle Vorsorgevollmacht, in die eine Patientenverfügung integriert werden kann)

Siehe Ausführungen im
Europäischen Vorsorge-Portal

🇨🇭   Schweiz

Vorsorgeauftrag, Erwachsenenschutz, Patientenverfügung

Information und Mustervorlagen z.B. in einer Broschüre  von Curaviva Schweiz, einem Zusammenschluss von Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

>>pdf Download der Broschüre

Zum Thema Patientenverfügung informieren u.a. die FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

🇪🇸   Spanien

autotutela (Vorsorgevollmacht),
tutela (Gesetzliche Betreuung),
documento de voluntades anticipadas / testamento vidal (Patientenverfügung)

Siehe Ausführungen im Europäischen Vorsorge-Portal.

🇦🇹   Österreich

Erwachsenenschutz-gesetz,
Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung

Information beim Österreichischen Justizministerium.
Auf der Website sind mehrere Informations-broschüren zum Download eingestellt.

Zum Thema Patientenverfügung informiert z.B. die behördenübergreifende österreichische Online-Plattform oesterreich.gv.at.

Vorsorgedokumente im Ausland erstellen

aktualisiert: 22. März 2022

Eine Alternative zur Anerkennung deutscher Vorsorgedokumente kann sein, neue Vorsorgedokumente im Ausland nach dem jeweiligen Landesrecht zu erstellen. Dies könnte dann angebracht sein, wenn man vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebt und/oder arbeitet und sich für Notfälle absichern möchte, in denen man seine Angelegenheiten nicht (mehr) regeln kann.

In diesem Fall muss man sich über die Rechtsordnungen des jeweiligen Landes zum Thema Vorsorgedokumente informieren und zum jeweiligen Vorgehen recherchieren. Hilfreich dabei sind die Übersichten und Datenbanken der europäischen und internationalen Notarvereinigungen.

Eine weitere Quelle zur Vorabinformation ist das Forschungsinstitut für Internationales Betreuungsrecht, das auf seiner Internetseite deutschsprachige Informationen zu mehr als 30 Ländern zusammengetragen hat. Die Informationen stammen zum Teil von Anwaltskanzleien der jeweiligen Länder. Es gibt keine konkreten Hinweise zur Aktualität oder das Erstellungsdatum der Informationen.

Datenbanken von Notarvereinigungen

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (European Notarial Network) unterstützt von der Europäischen Kommission betreibt das Europäische Vorsorge-Portal, das in drei Sprachen (DE*, FR, EN) über Schutzmaßnahmen für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene in 22 europäischen Ländern der EU informiert.

* Angaben in DE sind nur im Hinblick auf Minderjährige verfügbar, Regelungen für Erwachsene können nur in EN oder FR abgerufen werden. (Stand: 03/2022)

So lässt sich über eine Datenbank u.a. herausfinden, ob die jeweilige Rechtsordnung der Länder so etwas wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen vorsehen.

Für folgende Länder ist die Abfrage möglich:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Über die dreisprachige (EN, FR, ES) Internetseite der Internationalen Union der Notariate (International Union of Notaries) können diese Informationen für weitere 12, nicht der Europäischen Union angehörende Länder Europas abgerufen werden.

Die länderspezifischen Angaben sind dabei nur in englisch und/oder französich verfügbar für:
Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Georgien, Kosovo, Macedonien, Montenegro, Russland, Schweiz, Türkei, Ukaine.

Welche Bezeichnungen werden im Ausland verwendet?

Wie heißen die mit der deutschen Vorsorgevollmacht vergleichbaren Dokumente in anderen Ländern? Wer tiefer in die Materie einsteigen und sich in der Landessprache informieren möchte welche Möglichkeiten der Vorabverfügungen in einzelnen Ländern möglich sind, muss wissen wonach er sucht. Anhaltspunkte findet man meist über die Internetseiten der jeweiligen Regierungs-, Justiz- oder  Gesundheitsbehörde des betreffenden Landes.

Achtung: In der folgenden Übersicht sind mögliche “Schlagworte” für die Informationssuche  genannt. Die in Klammern aufgeführten “Übersetzungen” dürfen keinesfalls als äquivalente Begriffe zu den deutschen Vorsorgedokumenten verstanden werden. Die Bestimmungen zur Form der Dokumente, zu erforderlichen “Zeugen” oder Registrierungspflichten sind in den einzelnen Ländern extrem unterschiedlich!

Nachfolgend weitere Informationen zu einigen Ländern
(Die ausgewählten Links stellen keine Empfehlung dar, sondern sind nur als Ausgangspunkt für eigene Recherchen gedacht, Stand: 02/2021):

Land

“Schlagworte”

weitere Infos:

🇧🇪   Belgien

le mandat (Vollmacht),
la protection extrajudiciaire (außergerichtlicher Schutz),
la protection judiciaire (gerichtlicher Schutz), l’administrateur (Betreuer)

Broschüre (DE):
„Wie schütze ich meine Person und mein Vermögen, wenn ich dazu alleine nicht (mehr) imstande bin?“

>>pdf-Download der Broschüre

🇬🇧   England

Lasting Power of Attorney (LPA) (Vorsorgevollmacht),
Advance Directive / Living Will (Patientenverfügung),
Deputy (Betreuer),
Court of Protection (Betreuungsgericht)

Weitere Informationen über Kanzlei „Cross Channel Lawyers“.

Musterformulare für LPA:
https://www.gov.uk

Musterformular und Informationen für Patientenverfügung z.B. über den Verein Compassion in Dying:
>>pdf-Download des Formulars

🇬🇧   Schottland

power of attorney (Vorsorgevollmacht),
guardianship (Betreuung),
Adult support and protection (Unterstützung und Schutz von Erwachsenen)

Informationsbroschüre der schottischen Regierung über:
https://www.gov.scot

Weitere Internetseite:
publicguardian-scotland.gov.uk

🇬🇧   Wales

authority to act /power of attorney (Vorsorgevollmacht),
trusted adviser (Bevollmächtigter)

Informationen der Walisischen Regierung:
https://gov.wales

🇫🇷   Frankreich

Mandat de protection future (Vorsorgevollmacht),
directives anticipées /testament de vie (Patientenverfügung)

Informationen über die offizielle Internetseite der französischen Verwaltung
https://www.service-public.fr

🇮🇹   Italien

la rappresentanzia legale (Gesetzlicher Vertretung),
interdetto (nicht geschäftsfähig),
testamento biologico / biotestamento / Dispositioni anticipate di trattamento -DAT (Patientenverfügung)

Informationen über die Vorausverfügung zur medizinischen Behandlung (Patientenverfügung) über das
Ministero della Salute (Italienisches Gesundheitsministerium)
http://www.salute.gov.it

oder einer in Deutsch und Italienisch verfügbaren Broschüre der autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Stand: 2020):

>>pdf-Download der Broschüre (it)
Broschüre (d)

>>pdf-Formular DAT von Unionecenturiati

Weitere Informationen unter “La Legge per tutti” (Gesetz für Alle):
Thema “Legale Rappresentante”

Thema “Testamento Biologico”

🇳🇱   Niederlande

levenstestament (Art notarielle Vorsorgevollmacht, in die eine Patientenverfügung integriert werden kann)

Siehe Ausführungen im
Europäischen Vorsorge-Portal

🇨🇭   Schweiz

Vorsorgeauftrag, Erwachsenenschutz, Patientenverfügung

Information und Mustervorlagen z.B. in einer Broschüre  von Curaviva Schweiz, einem Zusammenschluss von Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

>>pdf Download der Broschüre

Zum Thema Patientenverfügung informieren u.a. die FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

🇪🇸   Spanien

autotutela (Vorsorgevollmacht),
tutela (Gesetzliche Betreuung),
documento de voluntades anticipadas / testamento vidal (Patientenverfügung)

Siehe Ausführungen im Europäischen Vorsorge-Portal.

🇦🇹   Österreich

Erwachsenenschutz-gesetz,
Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung

Information beim Österreichischen Justizministerium.
Auf der Website sind mehrere Informations-broschüren zum Download eingestellt.

Zum Thema Patientenverfügung informiert z.B. die behördenübergreifende österreichische Online-Plattform oesterreich.gv.at.

Vorsorgedokumente im Ausland erstellen

aktualisiert: 22. März 2022

Eine Alternative zur Anerkennung deutscher Vorsorgedokumente kann sein, neue Vorsorgedokumente im Ausland nach dem jeweiligen Landesrecht zu erstellen. Dies könnte dann angebracht sein, wenn man vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebt und/oder arbeitet und sich für Notfälle absichern möchte, in denen man seine Angelegenheiten nicht (mehr) regeln kann.

In diesem Fall muss man sich über die Rechtsordnungen des jeweiligen Landes zum Thema Vorsorgedokumente informieren und zum jeweiligen Vorgehen recherchieren. Hilfreich dabei sind die Übersichten und Datenbanken der europäischen und internationalen Notarvereinigungen.

Eine weitere Quelle zur Vorabinformation ist das Forschungsinstitut für Internationales Betreuungsrecht, das auf seiner Internetseite deutschsprachige Informationen zu mehr als 30 Ländern zusammengetragen hat. Die Informationen stammen zum Teil von Anwaltskanzleien der jeweiligen Länder. Es gibt keine konkreten Hinweise zur Aktualität oder das Erstellungsdatum der Informationen.

Datenbanken von Notarvereinigungen

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (European Notarial Network) unterstützt von der Europäischen Kommission betreibt das Europäische Vorsorge-Portal, das in drei Sprachen (DE*, FR, EN) über Schutzmaßnahmen für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene in 22 europäischen Ländern der EU informiert.

* Angaben in DE sind nur im Hinblick auf Minderjährige verfügbar, Regelungen für Erwachsene können nur in EN oder FR abgerufen werden. (Stand: 03/2022)

So lässt sich über eine Datenbank u.a. herausfinden, ob die jeweilige Rechtsordnung der Länder so etwas wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen vorsehen.

Für folgende Länder ist die Abfrage möglich:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Über die dreisprachige (EN, FR, ES) Internetseite der Internationalen Union der Notariate (International Union of Notaries) können diese Informationen für weitere 12, nicht der Europäischen Union angehörende Länder Europas abgerufen werden.

Die länderspezifischen Angaben sind dabei nur in englisch und/oder französich verfügbar für:
Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, England, Georgien, Kosovo, Macedonien, Montenegro, Russland, Schweiz, Türkei, Ukaine.

Welche Bezeichnungen werden im Ausland verwendet?

Wie heißen die mit der deutschen Vorsorgevollmacht vergleichbaren Dokumente in anderen Ländern? Wer tiefer in die Materie einsteigen und sich in der Landessprache informieren möchte welche Möglichkeiten der Vorabverfügungen in einzelnen Ländern möglich sind, muss wissen wonach er sucht. Anhaltspunkte findet man meist über die Internetseiten der jeweiligen Regierungs-, Justiz- oder  Gesundheitsbehörde des betreffenden Landes.

Achtung: In der folgenden Übersicht sind mögliche “Schlagworte” für die Informationssuche  genannt. Die in Klammern aufgeführten “Übersetzungen” dürfen keinesfalls als äquivalente Begriffe zu den deutschen Vorsorgedokumenten verstanden werden. Die Bestimmungen zur Form der Dokumente, zu erforderlichen “Zeugen” oder Registrierungspflichten sind in den einzelnen Ländern extrem unterschiedlich!

Nachfolgend weitere Informationen zu einigen Ländern
(Die ausgewählten Links stellen keine Empfehlung dar, sondern sind nur als Ausgangspunkt für eigene Recherchen gedacht, Stand: 02/2021):

Land

“Schlagworte”

weitere Infos:

🇧🇪   Belgien

le mandat (Vollmacht),
la protection extrajudiciaire (außergerichtlicher Schutz),
la protection judiciaire (gerichtlicher Schutz), l’administrateur (Betreuer)

Broschüre (DE):
„Wie schütze ich meine Person und mein Vermögen, wenn ich dazu alleine nicht (mehr) imstande bin?“

>>pdf-Download der Broschüre

🇬🇧   England

Lasting Power of Attorney (LPA) (Vorsorgevollmacht),
Advance Directive / Living Will (Patientenverfügung),
Deputy (Betreuer),
Court of Protection (Betreuungsgericht)

Weitere Informationen über Kanzlei „Cross Channel Lawyers“.

Musterformulare für LPA:
https://www.gov.uk

Musterformular und Informationen für Patientenverfügung z.B. über den Verein Compassion in Dying:
>>pdf-Download des Formulars

🇬🇧   Schottland

power of attorney (Vorsorgevollmacht),
guardianship (Betreuung),
Adult support and protection (Unterstützung und Schutz von Erwachsenen)

Informationsbroschüre der schottischen Regierung über:
https://www.gov.scot

Weitere Internetseite:
publicguardian-scotland.gov.uk

🇬🇧   Wales

authority to act /power of attorney (Vorsorgevollmacht),
trusted adviser (Bevollmächtigter)

Informationen der Walisischen Regierung:
https://gov.wales

🇫🇷   Frankreich

Mandat de protection future (Vorsorgevollmacht),
directives anticipées /testament de vie (Patientenverfügung)

Informationen über die offizielle Internetseite der französischen Verwaltung
https://www.service-public.fr

🇮🇹   Italien

la rappresentanzia legale (Gesetzlicher Vertretung),
interdetto (nicht geschäftsfähig),
testamento biologico / biotestamento / Dispositioni anticipate di trattamento -DAT (Patientenverfügung)

Informationen über die Vorausverfügung zur medizinischen Behandlung (Patientenverfügung) über das
Ministero della Salute (Italienisches Gesundheitsministerium)
http://www.salute.gov.it

oder einer in Deutsch und Italienisch verfügbaren Broschüre der autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Stand: 2020):

>>pdf-Download der Broschüre (it)
Broschüre (d)

>>pdf-Formular DAT von Unionecenturiati

Weitere Informationen unter “La Legge per tutti” (Gesetz für Alle):
Thema “Legale Rappresentante”

Thema “Testamento Biologico”

🇳🇱   Niederlande

levenstestament (Art notarielle Vorsorgevollmacht, in die eine Patientenverfügung integriert werden kann)

Siehe Ausführungen im
Europäischen Vorsorge-Portal

🇨🇭   Schweiz

Vorsorgeauftrag, Erwachsenenschutz, Patientenverfügung

Information und Mustervorlagen z.B. in einer Broschüre  von Curaviva Schweiz, einem Zusammenschluss von Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

>>pdf Download der Broschüre

Zum Thema Patientenverfügung informieren u.a. die FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

🇪🇸   Spanien

autotutela (Vorsorgevollmacht),
tutela (Gesetzliche Betreuung),
documento de voluntades anticipadas / testamento vidal (Patientenverfügung)

Siehe Ausführungen im Europäischen Vorsorge-Portal.

🇦🇹   Österreich

Erwachsenenschutz-gesetz,
Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung

Information beim Österreichischen Justizministerium.
Auf der Website sind mehrere Informations-broschüren zum Download eingestellt.

Zum Thema Patientenverfügung informiert z.B. die behördenübergreifende österreichische Online-Plattform oesterreich.gv.at.

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